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Artikel 4 (1)Die Finanzunternehmen benennen ein Kontrollteam, das für die laufende Umsetzung des TLPT sowie die Entscheidungen und Maßnahmen des Kontrollteams zuständig ist.
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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