+Artikel 9 (5)

Artikel 9 (5)

Ist die TLPT-Behörde der Auffassung, dass die anfängliche Zusammensetzung des Kontrollteams und etwaige spätere Änderungen der Zusammensetzung für die Erfüllung der in Absatz 4 genannten Aufgaben angemessen sind, so validiert die TLPT-Behörde das Kontrollteam und unterrichtet den Leiter des Kontrollteams über diese Validierung.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung