+CON.11.1.A17 Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von VS-IT nach § 3 Abs. 3 VSA (B)
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CON.11.1.A17 Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von VS-IT nach § 3 Abs. 3 VSA (B)
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Komponenten der VS-IT SOLLTEN innerhalb der eigenen Dienstliegenschaft durchgeführt werden. Ist dies nicht möglich, MUSS sichergestellt werden, dass die Anforderungen der VSA sowohl während des Transports als auch bei den Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten erfüllt werden. Während der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten SOLLTE die Verarbeitung von VS in dem von der Wartung betroffenen Bereich der VS-IT eingestellt werden. Ist dies nicht möglich, MUSS während des Zeitraums der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten lückenlos sichergestellt werden, dass keine VS abfließen können. Nach Abschluss der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten MUSS der oder die Geheimschutzbeauftragte bewerten, ob sich geheimschutzrelevante Änderungen an der VS-IT ergeben haben.
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1.1 Παραπομπές
1.2 Εντοπισμένες απαιτήσεις
1.3 Σχετικοί κανονισμοί
2. Εντοπισμένες απαιτήσεις
3. Σχετικοί κανονισμοί
Κανονισμοί
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