+CON.11.1.A17 Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von VS-IT nach § 3 Abs. 3 VSA (B)

CON.11.1.A17 Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von VS-IT nach § 3 Abs. 3 VSA (B)

Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Komponenten der VS-IT SOLLTEN innerhalb der eigenen Dienstliegenschaft durchgeführt werden. Ist dies nicht möglich, MUSS sichergestellt werden, dass die Anforderungen der VSA sowohl während des Transports als auch bei den Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten erfüllt werden.

Während der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten SOLLTE die Verarbeitung von VS in dem von der Wartung betroffenen Bereich der VS-IT eingestellt werden. Ist dies nicht möglich, MUSS während des Zeitraums der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten lückenlos sichergestellt werden, dass keine VS abfließen können.

Nach Abschluss der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten MUSS der oder die Geheimschutzbeauftragte bewerten, ob sich geheimschutzrelevante Änderungen an der VS-IT ergeben haben.

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta