+CON.11.1.A17 Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von VS-IT nach § 3 Abs. 3 VSA (B)

CON.11.1.A17 Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von VS-IT nach § 3 Abs. 3 VSA (B)

Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Komponenten der VS-IT SOLLTEN innerhalb der eigenen Dienstliegenschaft durchgeführt werden. Ist dies nicht möglich, MUSS sichergestellt werden, dass die Anforderungen der VSA sowohl während des Transports als auch bei den Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten erfüllt werden.

Während der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten SOLLTE die Verarbeitung von VS in dem von der Wartung betroffenen Bereich der VS-IT eingestellt werden. Ist dies nicht möglich, MUSS während des Zeitraums der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten lückenlos sichergestellt werden, dass keine VS abfließen können.

Nach Abschluss der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten MUSS der oder die Geheimschutzbeauftragte bewerten, ob sich geheimschutzrelevante Änderungen an der VS-IT ergeben haben.

1. Pārskats

Nosaukums Standarts

1.1 Atsauces

1.2 Identificētās prasības

1.3 Saistītie tiesību akti

2. Identificētās prasības

Prasības
Avots Prasība

3. Saistītie tiesību akti

Tiesību akti
Avots Regulējums

Saistītie uzdevumi