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+Artikel 3 (3) |
Artikel 3 (3)Die Kontrolle wird für die Personen oder Unternehmen begründet,
a)
die aus diesen Rechten oder Verträgen selbst berechtigt sind, oder
b)
die, obwohl sie aus diesen Rechten oder Verträgen nicht selbst berechtigt sind, die Befugnis haben, die sich daraus ergebenden Rechte auszuüben. 1. Επισκόπηση
1.1 Παραπομπές1.2 Εντοπισμένες απαιτήσεις1.3 Σχετικά πρότυπα2. Εντοπισμένες απαιτήσεις
3. Σχετικά πρότυπα
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