+Artikel 3 (3)

Artikel 3 (3)

Die Kontrolle wird für die Personen oder Unternehmen begründet,

a) 

die aus diesen Rechten oder Verträgen selbst berechtigt sind, oder

b) 

die, obwohl sie aus diesen Rechten oder Verträgen nicht selbst berechtigt sind, die Befugnis haben, die sich daraus ergebenden Rechte auszuüben.

1. Vue d’ensemble

,
Intitulé Réglementation

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Normes associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Normes associées

Normes
Source Exigence
  • Builddate: 18.02.2004 00:00:00 -Doknr: CELEX:32004R0139
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE