+INF.6.A1 Handfeuerlöscher (B) [Brandschutzbeauftragte]

INF.6.A1 Handfeuerlöscher (B) [Brandschutzbeauftragte]

Im Brandfall MÜSSEN im Datenträgerarchiv geeignete Handfeuerlöscher leicht erreichbar sein. Diese Handfeuerlöscher MÜSSEN regelmäßig inspiziert und gewartet werden. Mitarbeitende, die in der Nähe eines Datenträgerarchivs tätig sind, MÜSSEN in die Benutzung der Handfeuerlöscher eingewiesen werden.

1. Overview

Summary Standard

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Regulations

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Regulations

Regulations
Source Regulation

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blocks G 0.1 Feuer