+INF.6.A1 Handfeuerlöscher (B) [Brandschutzbeauftragte]
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INF.6.A1 Handfeuerlöscher (B) [Brandschutzbeauftragte]
Im Brandfall MÜSSEN im Datenträgerarchiv geeignete Handfeuerlöscher leicht erreichbar sein. Diese Handfeuerlöscher MÜSSEN regelmäßig inspiziert und gewartet werden. Mitarbeitende, die in der Nähe eines Datenträgerarchivs tätig sind, MÜSSEN in die Benutzung der Handfeuerlöscher eingewiesen werden.
1. Resumen
1.1 Referencias
1.2 Requisitos identificados
1.3 Regulaciones relacionadas
2. Requisitos identificados
Requisitos
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Requisito |
3. Regulaciones relacionadas
Regulaciones
| Fuente |
Regulación |
Incidencias vinculadas
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