+INF.6.A1 Handfeuerlöscher (B) [Brandschutzbeauftragte]
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INF.6.A1 Handfeuerlöscher (B) [Brandschutzbeauftragte]
Im Brandfall MÜSSEN im Datenträgerarchiv geeignete Handfeuerlöscher leicht erreichbar sein. Diese Handfeuerlöscher MÜSSEN regelmäßig inspiziert und gewartet werden. Mitarbeitende, die in der Nähe eines Datenträgerarchivs tätig sind, MÜSSEN in die Benutzung der Handfeuerlöscher eingewiesen werden.
1. Pregled
1.1 Reference
1.2 Utvrđeni zahtjevi
1.3 Povezani propisi
2. Utvrđeni zahtjevi
3. Povezani propisi
Povezani zadaci
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