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+BTR 4 Tz 3 |
BTR 4 Tz 3Das Institut muss eine angemessene Erfassung von Schadensfällen sicherstellen. Bedeutende Schadensfälle sind unverzüglich zu analysieren. Einzeln erfasste Schadensfälle, die dem gleichen Ereignis zugeordnet werden können, müssen aggregiert weiterverarbeitet werden. 1. Resumen
1.1 Referencias1.2 Requisitos identificados1.3 Estándares relacionados2. Requisitos identificados
3. Estándares relacionados
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