+CON.10.A2 Zugriffskontrolle bei Webanwendungen (B)

CON.10.A2 Zugriffskontrolle bei Webanwendungen (B)

Die Entwickelnden MÜSSEN mittels einer Autorisierungskomponente sicherstellen, dass die Benutzenden ausschließlich solche Aktionen durchführen können, zu denen sie berechtigt sind. Jeder Zugriff auf geschützte Inhalte und Funktionen MUSS kontrolliert werden, bevor er ausgeführt wird.

Die Autorisierungskomponente MUSS sämtliche Ressourcen und Inhalte berücksichtigen, die von der Webanwendung verwaltet werden. Ist die Zugriffskontrolle fehlerhaft, MÜSSEN Zugriffe abgelehnt werden. Es MUSS eine Zugriffskontrolle bei URL-Aufrufen und Objekt-Referenzen geben.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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