+CON.10.A2 Zugriffskontrolle bei Webanwendungen (B)
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CON.10.A2 Zugriffskontrolle bei Webanwendungen (B)
Die Entwickelnden MÜSSEN mittels einer Autorisierungskomponente sicherstellen, dass die Benutzenden ausschließlich solche Aktionen durchführen können, zu denen sie berechtigt sind. Jeder Zugriff auf geschützte Inhalte und Funktionen MUSS kontrolliert werden, bevor er ausgeführt wird. Die Autorisierungskomponente MUSS sämtliche Ressourcen und Inhalte berücksichtigen, die von der Webanwendung verwaltet werden. Ist die Zugriffskontrolle fehlerhaft, MÜSSEN Zugriffe abgelehnt werden. Es MUSS eine Zugriffskontrolle bei URL-Aufrufen und Objekt-Referenzen geben.
1. Ħarsa ġenerali
1.1 Referenzi
1.2 Rekwiżiti identifikati
1.3 Regolamenti relatati
2. Rekwiżiti identifikati
3. Regolamenti relatati
Regolamenti
| Sors |
Regolamentazzjoni |
Kwistjonijiet marbuta
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