+CON.10.A2 Zugriffskontrolle bei Webanwendungen (B)

CON.10.A2 Zugriffskontrolle bei Webanwendungen (B)

Die Entwickelnden MÜSSEN mittels einer Autorisierungskomponente sicherstellen, dass die Benutzenden ausschließlich solche Aktionen durchführen können, zu denen sie berechtigt sind. Jeder Zugriff auf geschützte Inhalte und Funktionen MUSS kontrolliert werden, bevor er ausgeführt wird.

Die Autorisierungskomponente MUSS sämtliche Ressourcen und Inhalte berücksichtigen, die von der Webanwendung verwaltet werden. Ist die Zugriffskontrolle fehlerhaft, MÜSSEN Zugriffe abgelehnt werden. Es MUSS eine Zugriffskontrolle bei URL-Aufrufen und Objekt-Referenzen geben.

1. Apžvalga

Pavadinimas Standartas

1.1 Nuorodos

1.2 Nustatyti reikalavimai

1.3 Susiję teisės aktai

2. Nustatyti reikalavimai

Reikalavimai
Šaltinis Reikalavimas

3. Susiję teisės aktai

Teisės aktai
Šaltinis Reguliavimas

Susietos užduotys