+NET.3.4.A1 Begründete Entscheidung für den Einsatz von NAC (B) [Institution]
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NET.3.4.A1 Begründete Entscheidung für den Einsatz von NAC (B) [Institution]
Die Institution MUSS grundsätzlich entscheiden, ob und in welchem Umfang NAC eingesetzt wird. Die getroffene Entscheidung MUSS zusammen mit einer Begründung an geeigneter Stelle dokumentiert werden. Wird NAC eingesetzt, MÜSSEN folgende Punkte geeignet thematisiert werden: - Netzbereiche und Netzkomponenten, für die NAC realisiert werden soll
- Umgang mit internen Endgeräten und Fremdendgeräten
- Berücksichtigung von NAC bei der Beschaffung von neuen IT-Systemen
1. Vue d’ensemble
1.1 Références
1.2 Exigences identifiées
1.3 Réglementations associées
2. Exigences identifiées
Exigences
| Source |
Exigence |
3. Réglementations associées
Réglementations
| Source |
Réglementation |
Tickets liés
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