+NET.3.4.A1 Begründete Entscheidung für den Einsatz von NAC (B) [Institution]
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NET.3.4.A1 Begründete Entscheidung für den Einsatz von NAC (B) [Institution]
Die Institution MUSS grundsätzlich entscheiden, ob und in welchem Umfang NAC eingesetzt wird. Die getroffene Entscheidung MUSS zusammen mit einer Begründung an geeigneter Stelle dokumentiert werden. Wird NAC eingesetzt, MÜSSEN folgende Punkte geeignet thematisiert werden: - Netzbereiche und Netzkomponenten, für die NAC realisiert werden soll
- Umgang mit internen Endgeräten und Fremdendgeräten
- Berücksichtigung von NAC bei der Beschaffung von neuen IT-Systemen
1. Overzicht
1.1 Referenties
1.2 Geïdentificeerde eisen
1.3 Gerelateerde regelingen
2. Geïdentificeerde eisen
3. Gerelateerde regelingen
Regelingen
| Bron |
Regelgeving |
Gekoppelde issues
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