+NET.3.4.A1 Begründete Entscheidung für den Einsatz von NAC (B) [Institution]

NET.3.4.A1 Begründete Entscheidung für den Einsatz von NAC (B) [Institution]

Die Institution MUSS grundsätzlich entscheiden, ob und in welchem Umfang NAC eingesetzt wird. Die getroffene Entscheidung MUSS zusammen mit einer Begründung an geeigneter Stelle dokumentiert werden.

Wird NAC eingesetzt, MÜSSEN folgende Punkte geeignet thematisiert werden:

  • Netzbereiche und Netzkomponenten, für die NAC realisiert werden soll
  • Umgang mit internen Endgeräten und Fremdendgeräten
  • Berücksichtigung von NAC bei der Beschaffung von neuen IT-Systemen

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta