+BTR 2.3 Tz 6

BTR 2.3 Tz 6

Bei der Modellierung von Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung von Nicht-Finanzkunden sowie von operativen Einlagen im Sinne von Art. 27 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 von Finanzkunden darf die angenommene Zinsbindung die gewichtete durchschnittliche Zinsbindung von fünf Jahren nicht überschreiten. Dies bezieht sich auf das gesamte aggregierte Portfolio dieser Einlagen und gilt separat für verschiedene Währungen.

1. Vue d’ensemble

,
Intitulé Réglementation

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Normes associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Normes associées

Normes
Source Exigence
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