+CON.9.A1 Festlegung zulässiger Empfangender (B) [Zentrale Verwaltung]

CON.9.A1 Festlegung zulässiger Empfangender (B) [Zentrale Verwaltung]

Die zentrale Verwaltungsstelle MUSS sicherstellen, dass durch die Weitergabe von Informationen nicht gegen rechtliche Rahmenbedingungen verstoßen wird.

Die zentrale Verwaltungsstelle MUSS festlegen, wer welche Informationen erhalten und weitergeben darf. Es MUSS festgelegt werden, auf welchen Wegen die jeweiligen Informationen ausgetauscht werden dürfen. Alle Beteiligten MÜSSEN vor dem Austausch von Informationen sicherstellen, dass die empfangende Stelle die notwendigen Berechtigungen für den Erhalt und die Weiterverarbeitung der Informationen besitzt.

1. Forbhreathnú

Teideal Caighdeán

1.1 Tagairtí

1.2 Ceanglais aitheanta

1.3 Rialacháin ghaolmhara

2. Ceanglais aitheanta

Ceanglais
Foinse Ceanglas

3. Rialacháin ghaolmhara

Rialacháin
Foinse Rialáil

Saincheisteanna nasctha