+CON.9.A1 Festlegung zulässiger Empfangender (B) [Zentrale Verwaltung]

CON.9.A1 Festlegung zulässiger Empfangender (B) [Zentrale Verwaltung]

Die zentrale Verwaltungsstelle MUSS sicherstellen, dass durch die Weitergabe von Informationen nicht gegen rechtliche Rahmenbedingungen verstoßen wird.

Die zentrale Verwaltungsstelle MUSS festlegen, wer welche Informationen erhalten und weitergeben darf. Es MUSS festgelegt werden, auf welchen Wegen die jeweiligen Informationen ausgetauscht werden dürfen. Alle Beteiligten MÜSSEN vor dem Austausch von Informationen sicherstellen, dass die empfangende Stelle die notwendigen Berechtigungen für den Erhalt und die Weiterverarbeitung der Informationen besitzt.

1. Prehľad

Názov Štandard

1.1 Odkazy

1.2 Identifikované požiadavky

1.3 Súvisiace predpisy

2. Identifikované požiadavky

Požiadavky
Zdroj Požiadavka

3. Súvisiace predpisy

Predpisy
Zdroj Regulácia

Prepojené úlohy