+CON.9.A1 Festlegung zulässiger Empfangender (B) [Zentrale Verwaltung]
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CON.9.A1 Festlegung zulässiger Empfangender (B) [Zentrale Verwaltung]
Die zentrale Verwaltungsstelle MUSS sicherstellen, dass durch die Weitergabe von Informationen nicht gegen rechtliche Rahmenbedingungen verstoßen wird. Die zentrale Verwaltungsstelle MUSS festlegen, wer welche Informationen erhalten und weitergeben darf. Es MUSS festgelegt werden, auf welchen Wegen die jeweiligen Informationen ausgetauscht werden dürfen. Alle Beteiligten MÜSSEN vor dem Austausch von Informationen sicherstellen, dass die empfangende Stelle die notwendigen Berechtigungen für den Erhalt und die Weiterverarbeitung der Informationen besitzt.
1. Apžvalga
1.1 Nuorodos
1.2 Nustatyti reikalavimai
1.3 Susiję teisės aktai
2. Nustatyti reikalavimai
Reikalavimai
| Šaltinis |
Reikalavimas |
3. Susiję teisės aktai
Teisės aktai
| Šaltinis |
Reguliavimas |
Susietos užduotys
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