+CON.11.1.A5 Verpflichtung bei Zugang zu VS nach § 4 VSA und Anlage V zur VSA (B)
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CON.11.1.A5 Verpflichtung bei Zugang zu VS nach § 4 VSA und Anlage V zur VSA (B)
Bevor eine Person Zugang zu VS des Geheimhaltungsgrades VS-NfD erhält, MUSS sie auf Anlage V verpflichtet werden. Ein Exemplar der Anlage V zur VSA MUSS jeder Person gegen Empfangsbestätigung zugänglich gemacht werden. Wird Personal von nichtöffentlichen Stellen Zugang zu VS gewährt, so MUSS Nr. 6.6 Anlage V zur VSA beachtet werden. Von der Verpflichtung einer Person DARF NUR abgesehen werden, falls an VS-IT nur kurzzeitig gearbeitet und währenddessen ein Zugriff auf VS ausgeschlossen werden kann.
1. Forbhreathnú
1.1 Tagairtí
1.2 Ceanglais aitheanta
1.3 Rialacháin ghaolmhara
2. Ceanglais aitheanta
Ceanglais
| Foinse |
Ceanglas |
3. Rialacháin ghaolmhara
Rialacháin
| Foinse |
Rialáil |
Saincheisteanna nasctha
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