+AT 4.3.3 Tz 1

AT 4.3.3 Tz 1

Das Institut muss regelmäßig und anlassbezogen angemessene Stresstests für die wesentlichen Risiken durchführen. Hierfür sind die für die jeweiligen Risiken wesentlichen Risikofaktoren zu identifizieren.

Erläuterung

Stresstests

Der Ausdruck „Stresstests“ wird als Oberbegriff für die unterschiedlichen Methoden gebraucht, mit denen die Institute ihr individuelles Gefährdungspotenzial auch bezüglich außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse auf den jeweils relevanten Ebenen des Instituts (z. B. Portfolioebene, Gesamtinstitutsebene, Geschäftsbereichsebene) überprüfen. Das Stresstestprogramm beinhaltet Sensitivitätsanalysen (bei denen im Allgemeinen nur ein Risikofaktor variiert wird) und Szenarioanalysen (bei denen mehrere oder alle Risikofaktoren, deren Änderung sich aus einem vordefinierten Ereignis ergeben, simultan verändert werden).

1. Apžvalga

,
Pavadinimas Reguliavimas

1.1 Nuorodos

1.2 Nustatyti reikalavimai

1.3 Susiję standartai

2. Nustatyti reikalavimai

Reikalavimai
Šaltinis Reikalavimas

3. Susiję standartai

Standartai
Šaltinis Reikalavimas
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