+AT 4.3.3 Tz 1

AT 4.3.3 Tz 1

Das Institut muss regelmäßig und anlassbezogen angemessene Stresstests für die wesentlichen Risiken durchführen. Hierfür sind die für die jeweiligen Risiken wesentlichen Risikofaktoren zu identifizieren.

Erläuterung

Stresstests

Der Ausdruck „Stresstests“ wird als Oberbegriff für die unterschiedlichen Methoden gebraucht, mit denen die Institute ihr individuelles Gefährdungspotenzial auch bezüglich außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse auf den jeweils relevanten Ebenen des Instituts (z. B. Portfolioebene, Gesamtinstitutsebene, Geschäftsbereichsebene) überprüfen. Das Stresstestprogramm beinhaltet Sensitivitätsanalysen (bei denen im Allgemeinen nur ein Risikofaktor variiert wird) und Szenarioanalysen (bei denen mehrere oder alle Risikofaktoren, deren Änderung sich aus einem vordefinierten Ereignis ergeben, simultan verändert werden).

1. Przegląd

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Tytuł Regulacja

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane normy

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane normy

Normy
Źródło Wymaganie
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