+IND.3.2.A10 Beobachtung und Kontrolle von OT-Fernwartungssitzungen (S) [Mitarbeitende]

IND.3.2.A10 Beobachtung und Kontrolle von OT-Fernwartungssitzungen (S) [Mitarbeitende]

Im industriellen Umfeld MUSS sichergestellt werden, dass weder direkt noch indirekt Personen an oder in Anlagen und Maschinen sowie die Anlagen oder Maschinen selbst durch eine aktive Fernwartung gefährdet werden können. Darüber hinaus MUSS sichergestellt werden, dass eine aktive Fernwartung den Produktionsprozess nicht beeinträchtigt.

Falls Personen- oder Sachschäden möglich sind, MUSS sichergestellt sein, dass die OT-Mitarbeitenden die Fernwartungstätigkeiten vor Ort mitverfolgen können (Vier-Augen-Prinzip). Die OT-Mitarbeitenden SOLLTEN bei Bedarf eingreifen können sowie eine Fernwartungssitzung unterbrechen können.

1. Pārskats

Nosaukums Standarts

1.1 Atsauces

1.2 Identificētās prasības

1.3 Saistītie tiesību akti

2. Identificētās prasības

Prasības
Avots Prasība

3. Saistītie tiesību akti

Tiesību akti
Avots Regulējums

Saistītie uzdevumi