+NOT.2.1.2 Alarmierung

NOT.2.1.2 Alarmierung

Notfallplanung SOLLTE die Alarmierung der BAO verankern.

Erläuterung

In einem Schadensereignis ist es entscheidend, dass die BAO schnellstmöglich alarmiert wird und somit auch schnellstmöglich Entscheidungen treffen kann. Hierzu bedarf es entsprechender vorab vorbereiteter Alarmierungspfade bzw. Pläne. Diese legen fest, wer die BAO (typischerweise zuerst den Stab und anschließend passende Teams) anhand welcher Kriterien alarmieren kann. In der Praxis haben sich hier abgestufte Verfahren etabliert, die anhand von gezielten Fragen eine Vorfilterung ermöglichen. Nähere Informationen hierzu können dem BSI-Standard 200-4 Kapitel 5.2 Detektion, Alarmierung und Eskalation (R+AS) entnommen werden.

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta

Links
Tip ta’ link Kwistjoni
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung