+NOT.2.1.2 Alarmierung

NOT.2.1.2 Alarmierung

Notfallplanung SOLLTE die Alarmierung der BAO verankern.

Erläuterung

In einem Schadensereignis ist es entscheidend, dass die BAO schnellstmöglich alarmiert wird und somit auch schnellstmöglich Entscheidungen treffen kann. Hierzu bedarf es entsprechender vorab vorbereiteter Alarmierungspfade bzw. Pläne. Diese legen fest, wer die BAO (typischerweise zuerst den Stab und anschließend passende Teams) anhand welcher Kriterien alarmieren kann. In der Praxis haben sich hier abgestufte Verfahren etabliert, die anhand von gezielten Fragen eine Vorfilterung ermöglichen. Nähere Informationen hierzu können dem BSI-Standard 200-4 Kapitel 5.2 Detektion, Alarmierung und Eskalation (R+AS) entnommen werden.

1. Visão geral

Título Norma

1.1 Referências

1.2 Requisitos identificados

1.3 Regulamentos relacionados

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fonte Requisito

3. Regulamentos relacionados

Regulamentos
Fonte Regulamentação

Pedidos ligados

Ligações
Tipo de ligação Pedido
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung