+Artikel 91a (2)

Artikel 91a (2)

Die Unternehmen stellen sicher, dass die Inhaber von Schlüsselfunktionen jederzeit die in Absatz 1 festgelegten Kriterien und Anforderungen erfüllen, und bewerten die Eignung der Inhaber von Schlüsselfunktionen, bevor sie ihre Funktionen übernehmen und in regelmäßigen Abständen, wobei die aufsichtlichen Erwartungen gemäß den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Leitlinien und internen Eignungsrichtlinien berücksichtigt werden.

1. Overzicht

,
Titel Regelgeving

1.1 Referenties

1.2 Geïdentificeerde eisen

1.3 Gerelateerde standaarden

2. Geïdentificeerde eisen

Eisen
Bron Eis

3. Gerelateerde standaarden

Standaarden
Bron Eis
  • Builddate: 11.07.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32013L0036
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE