+CON.9.A2 Regelung des Informationsaustausches (B)

CON.9.A2 Regelung des Informationsaustausches (B)

Bevor Informationen ausgetauscht werden, MUSS die Institution festlegen, wie schutzbedürftig die Informationen sind. Sie MUSS festlegen, wie die Informationen bei der Übertragung zu schützen sind.

Falls schutzbedürftige Daten übermittelt werden, MUSS die Institution die Empfangenden darüber informieren, wie schutzbedürftig die Informationen sind. Falls die Informationen schutzbedürftig sind, MUSS die Institution die Empfangenden darauf hingewiesen werden, dass diese die Daten ausschließlich zu dem Zweck nutzen dürfen, zu dem sie übermittelt wurden.

1. Prezentare generală

Titlu Standard

1.1 Referințe

1.2 Cerințe identificate

1.3 Reglementări asociate

2. Cerințe identificate

Cerințe
Sursă Cerință

3. Reglementări asociate

Reglementări
Sursă Reglementare

Tichete legate

Legături
Tip de legătură Tichet
blocks G 0.19 Offenlegung schützenswerter Informationen