+CON.9.A2 Regelung des Informationsaustausches (B)

CON.9.A2 Regelung des Informationsaustausches (B)

Bevor Informationen ausgetauscht werden, MUSS die Institution festlegen, wie schutzbedürftig die Informationen sind. Sie MUSS festlegen, wie die Informationen bei der Übertragung zu schützen sind.

Falls schutzbedürftige Daten übermittelt werden, MUSS die Institution die Empfangenden darüber informieren, wie schutzbedürftig die Informationen sind. Falls die Informationen schutzbedürftig sind, MUSS die Institution die Empfangenden darauf hingewiesen werden, dass diese die Daten ausschließlich zu dem Zweck nutzen dürfen, zu dem sie übermittelt wurden.

1. Översikt

Rubrik Standard

1.1 Referenser

1.2 Identifierade krav

1.3 Relaterade regleringar

2. Identifierade krav

Krav
Källa Krav

3. Relaterade regleringar

Regleringar
Källa Reglering

Länkade ärenden