+VERORDNUNG (EU) 2017/1129 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
---+KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
------+Artikel 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Ausnahmen
---------+Article 1 1.
---------+Article 1 2.
---------+Article 1 4.
---------+Article 1 5.
---------+Article 1 6.
---------+Article 1 6a.
---------+Article 1 6b.
---------+Article 1 7.
------+Artikel 2 Begriffsbestimmungen
------+Artikel 3 Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen
---------+Article 3 1.
---------+Article 3 2.
---------+Article 3 2a.
---------+Article 3 2b.
---------+Article 3 2c.
---------+Article 3 2d.
---------+Article 3 3.
------+Artikel 4 Erstellung eines Prospekts auf freiwilliger Basis
---------+Article 4 1.
---------+Article 4 2.
------+Artikel 5 Spätere Weiterveräußerung von Wertpapieren
---------+Article 5 1.
---------+Article 5 2.
---+KAPITEL II ERSTELLUNG DES PROSPEKTS
------+Artikel 6 Der Prospekt
---------+Article 6 1.
---------+Article 6 2.
---------+Article 6 3.
---------+Article 6 4.
---------+Article 6 5.
---------+Article 6 6.
---------+Article 6 7.
---------+Article 6 8.
------+Artikel 7 Die Prospektzusammenfassung
---------+Article 7 1.
---------+Article 7 2.
---------+Article 7 3.
---------+Article 7 4.
---------+Article 7 5.
---------+Article 7 6.
---------+Article 7 7.
---------+Article 7 8.
---------+Article 7 9.
---------+Article 7 10.
---------+Article 7 11.
---------+Article 7 12.
---------+Article 7 12a.
---------+Article 7 13.
---------+Article 7 14.
---------+Article 7 15.
------+Artikel 8 Der Basisprospekt
---------+Article 8 1.
---------+Article 8 2.
---------+Article 8 3.
---------+Article 8 4.
---------+Article 8 5.
---------+Article 8 6.
---------+Article 8 7.
---------+Article 8 8.
---------+Article 8 9.
---------+Article 8 10.
---------+Article 8 11.
------+Artikel 9 Das einheitliche Registrierungsformular
---------+Article 9 1.
---------+Article 9 2.
---------+Article 9 3.
---------+Article 9 4.
---------+Article 9 5.
---------+Article 9 6.
---------+Article 9 7.
---------+Article 9 8.
---------+Article 9 9.
---------+Article 9 10.
---------+Article 9 11.
---------+Article 9 12.
---------+Article 9 13.
---------+Article 9 14.
------+Artikel 10 Aus mehreren Einzeldokumenten bestehende Prospekte
---------+Article 10 1.
---------+Article 10 2.
---------+Article 10 3.
------+Artikel 11 Prospekthaftung
---------+Article 11 1.
---------+Article 11 2.
---------+Article 11 3.
------+Artikel 12 Gültigkeit des Prospekts, des Registrierungsformulars und des einheitlichen Registrierungsformulars
---------+Article 12 1.
---------+Article 12 2.
---------+Article 12 3.
---+KAPITEL III INHALT UND AUFMACHUNG DES PROSPEKTS
------+Artikel 13 Mindestangaben und Aufmachung
---------+Article 13 1.
---------+Article 13 1a.
---------+Article 13 2.
---------+Article 13 3.
------+Artikel 14a
---------+Article 14a 1.
---------+Article 14a 2.
---------+Article 14a 3.
---------+Article 14a 4.
---------+Article 14a 5.
---------+Article 14a 6.
---------+Article 14a 7.
---------+Article 14a 8.
------+Artikel 15a
---------+Article 15a 1.
---------+Article 15a 2.
---------+Article 15a 3.
---------+Article 15a 4.
---------+Article 15a 5.
---------+Article 15a 6.
---------+Article 15a 7.
---------+Article 15a 8.
------+Artikel 16 Risikofaktoren
---------+Article 16 1.
---------+Article 16 2.
---------+Article 16 3.
---------+Article 16 4.
---------+Article 16 5.
------+Artikel 17 Endgültiger Emissionskurs und endgültiges Emissionsvolumen der Wertpapiere
---------+Article 17 1.
---------+Article 17 2.
------+Artikel 18 Nichtaufnahme von Informationen
---------+Article 18 1.
---------+Article 18 2.
---------+Article 18 3.
---------+Article 18 4.
------+Artikel 19 Aufnahme von Informationen mittels Verweis
---------+Article 19 1.
---------+Article 19 1a.
---------+Article 19 1b.
---------+Article 19 2.
---------+Article 19 3.
---------+Article 19 4.
---+KAPITEL IV REGELN FÜR DIE BILLIGUNG UND DIE VERÖFFENTLICHUNG DES PROSPEKTS
------+Artikel 20 Prüfung und Billigung des Prospekts
---------+Article 20 1.
---------+Article 20 2.
---------+Article 20 3.
---------+Article 20 4.
---------+Article 20 5.
---------+Article 20 6.
---------+Article 20 6a.
---------+Article 20 7.
---------+Article 20 8.
---------+Article 20 9.
---------+Article 20 10.
---------+Article 20 11.
---------+Article 20 12.
------+Artikel 21 Veröffentlichung des Prospekts
---------+Article 21 1.
---------+Article 21 2.
---------+Article 21 3.
---------+Article 21 4.
---------+Article 21 5.
---------+Article 21 5a.
---------+Article 21 5b.
---------+Article 21 6.
---------+Article 21 7.
---------+Article 21 8.
---------+Article 21 9.
---------+Article 21 10.
---------+Article 21 11.
---------+Article 21 12.
---------+Article 21 13.
------+Artikel 21a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
---------+Article 21a 1.
---------+Article 21a 2.
---------+Article 21a 3.
---------+Article 21a 4.
---------+Article 21a 5.
---------+Article 21a 6.
------+Artikel 22 Werbung
---------+Article 22 1.
---------+Article 22 2.
---------+Article 22 3.
---------+Article 22 4.
---------+Article 22 5.
---------+Article 22 6.
---------+Article 22 7.
---------+Article 22 8.
---------+Article 22 9.
---------+Article 22 10.
---------+Article 22 11.
------+Artikel 23 Nachträge zum Prospekt
---------+Article 23 1.
---------+Article 23 2.
---------+Article 23 3.
---------+Article 23 4.
---------+Article 23 4a.
---------+Article 23 5.
---------+Article 23 6.
---------+Article 23 7.
---------+Article 23 8.
---+KAPITEL V GRENZÜBERSCHREITENDE ANGEBOTE, ZULASSUNGEN ZUM HANDEL AN EINEM GEREGELTEN MARKT UND SPRACHENREGELUNG
------+Artikel 24 Unionsweite Geltung gebilligter Prospekte
---------+Article 24 1.
---------+Article 24 2.
------+Artikel 25 Notifizierung von Prospekten und Nachträgen und Mitteilung der endgültigen Bedingungen
---------+Article 25 1.
---------+Article 25 2.
---------+Article 25 3.
---------+Article 25 4.
---------+Article 25 5.
---------+Article 25 6.
---------+Article 25 7.
---------+Article 25 8.
------+Artikel 26 Notifizierung von Registrierungsformularen oder einheitlichen Registrierungsformularen
---------+Article 26 1.
---------+Article 26 2.
---------+Article 26 3.
---------+Article 26 4.
---------+Article 26 5.
---------+Article 26 6.
------+Artikel 27 Sprachenregelung
---------+Article 27 1.
---------+Article 27 2.
---------+Article 27 4.
---------+Article 27 5.
---+KAPITEL VI BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR IN DRITTLÄNDERN NIEDERGELASSENE EMITTENTEN
------+Artikel 28 Öffentliches Angebot von Wertpapieren oder Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt mittels eines nach Maßgabe dieser Verordnung erstellten Prospekts
------+Artikel 29 Gleichwertigkeit
---------+Article 29 1.
---------+Article 29 2.
---------+Article 29 3.
---------+Article 29 4.
---------+Article 29 5.
------+Artikel 30 Zusammenarbeit mit Drittländern
---------+Article 30 1.
---------+Article 30 2.
---------+Article 30 3.
---------+Article 30 4.
---+KAPITEL VII ESMA UND ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN
------+Artikel 31 Zuständige Behörden
---------+Article 31 1.
---------+Article 31 2.
---------+Article 31 3.
------+Artikel 32 Befugnisse der zuständigen Behörden
---------+Article 32 1.
---------+Article 32 2.
---------+Article 32 3.
---------+Article 32 4.
---------+Article 32 5.
---------+Article 32 6.
------+Artikel 33 Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden
---------+Article 33 1.
---------+Article 33 2.
---------+Article 33 3.
---------+Article 33 4.
---------+Article 33 5.
---------+Article 33 6.
---------+Article 33 7.
------+Artikel 34 Zusammenarbeit mit der ESMA
---------+Article 34 1.
---------+Article 34 2.
---------+Article 34 3.
------+Artikel 35 Berufsgeheimnis
---------+Article 35 1.
---------+Article 35 2.
------+Artikel 36 Datenschutz
------+Artikel 37 Vorsichtsmaßnahmen
---------+Article 37 1.
---------+Article 37 2.
---------+Article 37 3.
---+KAPITEL VIII VERWALTUNGSRECHTLICHE SANKTIONEN UND ANDERE VERWALTUNGSRECHTLICHE MASSNAHMEN
------+Artikel 38 Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen
---------+Article 38 1.
---------+Article 38 2.
---------+Article 38 3.
------+Artikel 39 Wahrnehmung der Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse
---------+Article 39 1.
---------+Article 39 2.
------+Artikel 40 Rechtsmittel
------+Artikel 41 Meldung von Verstößen
---------+Article 41 1.
---------+Article 41 2.
---------+Article 41 3.
---------+Article 41 4.
------+Artikel 42 Veröffentlichung von Entscheidungen
---------+Article 42 1.
---------+Article 42 2.
---------+Article 42 3.
---------+Article 42 4.
------+Artikel 43 Meldung von Sanktionen an die ESMA
---------+Article 43 1.
---------+Article 43 2.
---------+Article 43 3.
---+KAPITEL IX DELEGIERTE RECHTSAKTE UND DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKTE
------+Artikel 44 Wahrnehmung der Befugnisübertragung
---------+Article 44 1.
---------+Article 44 2.
---------+Article 44 3.
---------+Article 44 4.
---------+Article 44 5.
---------+Article 44 6.
------+Artikel 45 Ausschussverfahren
---------+Article 45 1.
---------+Article 45 2.
---+KAPITEL X SCHLUSSBESTIMMUNGEN
------+Artikel 46 Aufhebung
---------+Article 46 1.
---------+Article 46 2.
---------+Article 46 3.
------+Artikel 47 ESMA-Bericht über Prospekte
---------+Article 47 1.
---------+Article 47 2.
---------+Article 47 3.
------+Artikel 48 Überprüfung
---------+Article 48 1.
---------+Article 48 2.
---------+Article 48 2a.
---------+Article 48 3.
---------+Article 48 4.
------+Artikel 48a Übergangsbestimmungen
---------+Article 48a 1.
---------+Article 48a 2.
---------+Article 48a 3.
------+Artikel 49 Inkrafttreten und Geltung
---------+Article 49 1.
---------+Article 49 2.
---------+Article 49 3.
---+ANHANG I DER PROSPEKT
---+ANHANG II REGISTRIERUNGSFORMULAR
---+ANHANG III WERTPAPIERBESCHREIBUNG
---+ANHANG IV INFORMATIONEN, DIE IN DEN EU-FOLGEPROSPEKT FÜR AKTIEN UND ANDERE, AKTIEN GLEICHZUSTELLENDE ÜBERTRAGBARE WERTPAPIERE VON UNTERNEHMEN AUFZUNEHMEN SIND
---+ANHANG V INFORMATIONEN, DIE IN DEN EU-FOLGEPROSPEKT FÜR ANDERE WERTPAPIERE ALS AKTIEN ODER AKTIEN GLEICHZUSTELLENDE ÜBERTRAGBARE WERTPAPIERE VON UNTERNEHMEN AUFZUNEHMEN SIND
---+ANHANG VI
---+ANHANG VII INFORMATIONEN, DIE IN DEN EU-WACHSTUMSEMISSIONSPROSPEKTFÜR AKTIEN UND ANDERE, AKTIEN GLEICHZUSTELLENDE ÜBERTRAGBARE WERTPAPIERE VON UNTERNEHMEN AUFZUNEHMEN SIND
---+ANHANG VIII INFORMATIONEN, DIE IN DEN EU-WACHSTUMSPROSPEKT FÜR ANDERE WERTPAPIERE ALS AKTIEN ODER AKTIEN GLEICHZUSTELLENDE ÜBERTRAGBARE WERTPAPIERE VON UNTERNEHMEN AUFZUNEH SIND
---+ANHANG IX INFORMATIONEN, DIE IN DAS DOKUMENT NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 4 UNTERABSATZ 1 BUCHSTABEN da UND db UND NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 5 UNTERABSATZ 1 BUCHSTABE ba AUFZUNEHMEN SIND
English - European Union - Financial Industry -

VERORDNUNG (EU) 2017/1129 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (Text von Bedeutung für den EWR)

VERORDNUNG (EU) 2017/1129 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 14. Juni 2017

über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG

(Text von Bedeutung für den EWR)

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II ERSTELLUNG DES PROSPEKTS KAPITEL II ERSTELLUNG DES PROSPEKTS
KAPITEL III INHALT UND AUFMACHUNG DES PROSPEKTS KAPITEL III INHALT UND AUFMACHUNG DES PROSPEKTS
KAPITEL IV REGELN FÜR DIE BILLIGUNG UND DIE VERÖFFENTLICHUNG DES PROSPEKTS KAPITEL IV REGELN FÜR DIE BILLIGUNG UND DIE VERÖFFENTLICHUNG DES PROSPEKTS
KAPITEL V GRENZÜBERSCHREITENDE ANGEBOTE, ZULASSUNGEN ZUM HANDEL AN EINEM GEREGELTEN MARKT UND SPRACHENREGELUNG KAPITEL V GRENZÜBERSCHREITENDE ANGEBOTE, ZULASSUNGEN ZUM HANDEL AN EINEM GEREGELTEN MARKT UND SPRACHENREGELUNG
KAPITEL VI BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR IN DRITTLÄNDERN NIEDERGELASSENE EMITTENTEN KAPITEL VI BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR IN DRITTLÄNDERN NIEDERGELASSENE EMITTENTEN
KAPITEL VII ESMA UND ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN KAPITEL VII ESMA UND ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN
KAPITEL VIII VERWALTUNGSRECHTLICHE SANKTIONEN UND ANDERE VERWALTUNGSRECHTLICHE MASSNAHMEN KAPITEL VIII VERWALTUNGSRECHTLICHE SANKTIONEN UND ANDERE VERWALTUNGSRECHTLICHE MASSNAHMEN
KAPITEL IX DELEGIERTE RECHTSAKTE UND DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKTE KAPITEL IX DELEGIERTE RECHTSAKTE UND DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKTE
KAPITEL X SCHLUSSBESTIMMUNGEN KAPITEL X SCHLUSSBESTIMMUNGEN
ANHANG I DER PROSPEKT




ANHANG I

DER PROSPEKT

I.   Zusammenfassung

II.   Zweck, verantwortliche Personen, Informationen Dritter, Sachverständigenberichte und Billigung durch die zuständige Behörde

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, Informationen über die Personen zu liefern, die für den Inhalt des Prospekts verantwortlich sind, und den Anlegern Sicherheit hinsichtlich der Richtigkeit der im Prospekt offengelegten Informationen zu verschaffen. Zusätzlich enthält dieser Abschnitt Informationen über die Interessen der am Angebot beteiligten Personen sowie die Gründe für das Angebot, die Verwendung der Erlöse und die Kosten des Angebots. Außerdem enthält dieser Abschnitt Informationen über die Rechtsgrundlage des Prospekts und dessen Billigung durch die zuständige Behörde.

III.   Strategie, Leistungsfähigkeit und Unternehmensumfeld

Der Zweck dieses Abschnitts besteht in der Offenlegung von Informationen über die Identität des Emittenten, sein Unternehmen, seine Strategie und seine Ziele. Anleger sollten ein klares Verständnis der Tätigkeiten des Emittenten und der Haupttrends, die seine Leistungsfähigkeit, seine Organisationsstruktur und seine wesentlichen Investitionen beeinflussen, besitzen. Gegebenenfalls legt der Emittent in diesem Abschnitt Prognosen oder Schätzungen seiner zukünftigen Leistungsfähigkeit offen.

IV.   Lagebericht, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (nur Dividendenwerte)

Zweck dieses Abschnitts ist es, die Lageberichte und konsolidierten Lageberichte nach Artikel 4 der Richtlinie 2004/109/EG, falls zutreffend, und nach Kapitel 5 und 6 der Richtlinie 2013/34/EU für die von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeiträume, gegebenenfalls einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, entweder mittels Verweis einzubeziehen oder die darin enthaltenen Informationen aufzunehmen.

V.   Erklärung zum Geschäftskapital (nur Dividendenwerte)

Dieser Abschnitt soll Informationen über den Geschäftskapitalbedarf des Emittenten liefern.

VI.   Risikofaktoren

Zweck dieses Abschnitts ist die Beschreibung der Hauptrisiken, mit denen der Emittent konfrontiert ist, und deren Auswirkungen auf die künftige Leistungsfähigkeit des Emittenten sowie der Hauptrisiken, die für die öffentlich angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zuzulassenden Wertpapiere spezifisch sind.

VII.   Modalitäten und Bedingungen der Wertpapiere

Der Zweck dieses Abschnitts besteht in der Darlegung der Modalitäten und der Bedingungen der Wertpapiere und der Bereitstellung einer detaillierten Beschreibung ihrer Merkmale.

Diese Informationen umfassen gegebenenfalls die in Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2024/2810 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 20 ) genannten Informationen.

VIII.   Einzelheiten zum Wertpapierangebot/zur Zulassung zum Handel

Der Zweck dieses Abschnitts besteht in der Darlegung spezifischer Informationen über das Wertpapierangebot, den Vertriebs- und Zuteilungsplan und von Angaben zur Preisfestsetzung. Außerdem werden Informationen über die Platzierung der Wertpapiere, etwaige Übernahmevereinbarungen und Vereinbarungen hinsichtlich der Zulassung zum Handel bereitgestellt. Zusätzlich enthält der Abschnitt Informationen über die Personen, die Wertpapiere verkaufen, und die Verwässerung in Bezug auf existierende Aktionäre.

IX.   ESG-bezogene Informationen (nur Nichtdividendenwerte, falls zutreffend)

Der Zweck dieses Abschnitts besteht, falls zutreffend, in der Darlegung ESG-bezogener Informationen im Einklang mit dem in Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe g genannten delegierten Rechtsakt.

X.   Unternehmensführung

In diesem Abschnitt werden die Verwaltung des Emittenten und die Rolle der an der Leitung des Unternehmens beteiligten Personen erläutert. Bei Dividendenwerten werden außerdem Informationen über den Hintergrund der Mitglieder der oberen Führungsebene, ihre Vergütung und deren potenziellen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Emittenten bereitgestellt.

XI.   Finanzinformationen

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, festzulegen, welche Jahresabschlüsse über die letzten zwei Geschäftsjahre (für Dividendenwerte) oder über das letzte Geschäftsjahr (für Nichtdividendenwerte) oder den gegebenenfalls kürzeren Zeitraum der Geschäftstätigkeit des Emittenten sowie welche anderen Finanzinformationen das Dokument enthalten muss. Die für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses anzuwendenden Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsgrundsätze richten sich nach den internationalen Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsstandards.

A. 

Konsolidierter Abschluss und sonstige Finanzinformationen

B. 

Signifikante Änderungen

XII.   Informationen über Anteilseigner und Wertpapierinhaber

Dieser Abschnitt enthält Informationen über die Hauptanteilseigner, mögliche Interessenkonflikte zwischen der oberen Führungsebene und dem Emittenten, das Aktienkapital des Emittenten sowie Informationen über Geschäfte mit verbundenen Parteien, Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren und wesentliche Verträge.

XIII.   Dividendenpolitik (nur Dividendenwerte)

Beschreibung der Politik des Emittenten zu Dividendenausschüttungen und etwaiger Beschränkungen, die derzeit diesbezüglich gelten, sowie der Aktienrückkäufe.

XIV.   Informationen über den Garantiegeber (nur Nichtdividendenwerte, falls zutreffend)

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, gegebenenfalls Informationen über den Garantiegeber der Wertpapiere bereitzustellen, die unter anderem die wesentlichen Informationen über die Garantie, die für die Wertpapiere gestellt wird, und die für den Garantiegeber spezifischen Risikofaktoren und Finanzinformationen umfassen.

XV.   Informationen über die zugrunde liegenden Wertpapiere und den Emittenten der zugrunde liegenden Wertpapiere (falls zutreffend)

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, gegebenenfalls Informationen über die zugrunde liegenden Wertpapiere und gegebenenfalls den Emittenten der zugrunde liegenden Wertpapiere bereitzustellen.

XVI.   Informationen über die Zustimmung (falls zutreffend)

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, Informationen über die Zustimmung bereitzustellen, wenn der Emittent oder die für die Erstellung eines Prospekts verantwortliche Person dieser Nutzung nach Artikel 5 Absatz 1 zustimmt.

XVII.   Verfügbare Dokumente

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, Informationen über die Dokumente, die zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen müssen, und die Website, auf der sie eingesehen werden können, bereitzustellen.

ANHANG II REGISTRIERUNGSFORMULAR




ANHANG II

REGISTRIERUNGSFORMULAR

I.   Zweck, verantwortliche Personen, Informationen Dritter, Sachverständigenberichte und Billigung durch die zuständige Behörde

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, Informationen über diejenigen Personen bereitzustellen, die für den Inhalt des Registrierungsformulars verantwortlich sind, und den Anlegern Sicherheit hinsichtlich der Richtigkeit der im Prospekt offengelegten Informationen zu verschaffen. Außerdem enthält dieser Abschnitt Informationen über die Rechtsgrundlage des Prospekts und dessen Billigung durch die zuständige Behörde.

II.   Strategie, Leistungsfähigkeit und Unternehmensumfeld

Der Zweck dieses Abschnitts besteht in der Offenlegung von Informationen über die Identität des Emittenten, sein Unternehmen, seine Strategie und seine Ziele. Dieser Abschnitt sollte Anlegern ein klares Verständnis der Tätigkeiten des Emittenten und der Haupttrends, die seine Leistungsfähigkeit, seine Organisationsstruktur und seine wesentlichen Investitionen beeinflussen, ermöglichen. Gegebenenfalls legt der Emittent in diesem Abschnitt Prognosen oder Schätzungen seiner zukünftigen Leistungsfähigkeit offen.

III.   Lagebericht, einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung (nur Dividendenwerte)

Zweck dieses Abschnitts ist es, die Lageberichte und konsolidierten Lageberichte nach Artikel 4 der Richtlinie 2004/109/EG, falls zutreffend, und nach Kapitel 5 und 6 der Richtlinie 2013/34/EU für die von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeiträume, gegebenenfalls einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, entweder mittels Verweis einzubeziehen oder die darin enthaltenen Informationen aufzunehmen.

IV.   Risikofaktoren

Zweck dieses Abschnitts ist die Beschreibung der Hauptrisiken, mit denen der Emittent konfrontiert ist, und deren Auswirkungen auf die künftige Leistungsfähigkeit des Emittenten.

V.   Unternehmensführung

In diesem Abschnitt werden die Verwaltung des Emittenten und die Rolle der an der Leitung des Unternehmens beteiligten Personen erläutert. Bei Dividendenwerten werden außerdem Informationen über den Hintergrund der Mitglieder der oberen Führungsebene, ihre Vergütung und deren potenziellen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Emittenten bereitgestellt.

VI.   Finanzinformationen

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, festzulegen, welche Jahresabschlüsse über die letzten zwei Geschäftsjahre (für Dividendenwerte) oder über das letzte Geschäftsjahr (für Nichtdividendenwerte) oder den gegebenenfalls kürzeren Zeitraum der Geschäftstätigkeit des Emittenten sowie welche anderen Finanzinformationen das Dokument enthalten muss. Die auf die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses anzuwendenden Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsgrundsätze richten sich nach den internationalen Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsstandards.

A. 

Konsolidierter Abschluss und sonstige Finanzinformationen

B. 

Signifikante Änderungen

VII.   Informationen über Anteilseigner und Wertpapierinhaber

Dieser Abschnitt enthält Informationen über die Hauptanteilseigner, mögliche Interessenkonflikte zwischen der oberen Führungsebene und dem Emittenten, das Aktienkapital des Emittenten sowie Informationen über Geschäfte mit verbundenen Parteien, Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren und wesentliche Verträge.

VIII.   Dividendenpolitik (nur Dividendenwerte)

Beschreibung der Politik des Emittenten zu Dividendenausschüttungen und etwaiger Beschränkungen, die derzeit diesbezüglich gelten, sowie der Aktienrückkäufe.

IX.   Verfügbare Dokumente

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, Informationen über die Dokumente, die zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen müssen, und die Website, auf der sie eingesehen werden können, bereitzustellen.

ANHANG III WERTPAPIERBESCHREIBUNG




ANHANG III

WERTPAPIERBESCHREIBUNG

I.   Zweck, verantwortliche Personen, Informationen Dritter, Sachverständigenberichte und Billigung durch die zuständige Behörde

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, Informationen über diejenigen Personen zu liefern, die für den Inhalt der Wertpapierbeschreibung verantwortlich sind, und den Anlegern Sicherheit hinsichtlich der Richtigkeit der im Prospekt offengelegten Informationen zu verschaffen. Zusätzlich enthält dieser Abschnitt Informationen über die Interessen der am Angebot beteiligten Personen sowie die Gründe für das Angebot, die Verwendung der Erlöse und die Kosten des Angebots. Außerdem enthält dieser Abschnitt Informationen über die Rechtsgrundlage des Prospekts und dessen Billigung durch die zuständige Behörde.

II.   Erklärung zum Geschäftskapital (nur Dividendenwerte)

Dieser Abschnitt soll Informationen über den Geschäftskapitalbedarf des Emittenten liefern.

III.   Risikofaktoren

Zweck dieses Abschnitts ist die Beschreibung der Hauptrisiken, die für die öffentlich angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zuzulassenden Wertpapiere spezifisch sind.

IV.   Modalitäten und Bedingungen der Wertpapiere

Der Zweck dieses Abschnitts besteht in der Darlegung der Modalitäten und der Bedingungen der Wertpapiere und der Bereitstellung einer detaillierten Beschreibung ihrer Merkmale.

Diese Informationen umfassen gegebenenfalls die in Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2024/2810 genannten Informationen.

V.   Einzelheiten zum Wertpapierangebot/zur Zulassung zum Handel

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, Informationen über das Angebot oder die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder einem MTF bereitzustellen, die unter anderem den endgültigen Emissionskurs und das endgültige Emissionsvolumen (entweder als Anzahl von Wertpapieren oder als aggregierter Nominalbetrag) des Angebots, die Gründe für das Angebot, den Plan für den Vertrieb der Wertpapiere, die Verwendung der Erlöse des Angebots und die Kosten der Emission und des Angebots, und die Verwässerung (nur für Dividendenwerte) umfassen.

VI.   ESG-bezogene Informationen (nur Nichtdividendenwerte, falls zutreffend)

Der Zweck dieses Abschnitts besteht, soweit zutreffend, in der Darlegung ESG-bezogener Informationen im Einklang mit dem in Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe g genannten delegierten Rechtsakt.

VII.   Informationen über den Garantiegeber (nur Nichtdividendenwerte, falls zutreffend)

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, gegebenenfalls Informationen über den Garantiegeber der Wertpapiere bereitzustellen, die unter anderem die wesentlichen Informationen über die Garantie, die für die Wertpapiere gestellt wird, und die für den Garantiegeber spezifischen Risikofaktoren und Finanzinformationen umfassen.

VIII.   Informationen über die zugrunde liegenden Wertpapiere und den Emittenten der zugrunde liegenden Wertpapiere (falls zutreffend)

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, gegebenenfalls Informationen über die zugrunde liegenden Wertpapiere und gegebenenfalls den Emittenten der zugrunde liegenden Wertpapiere bereitzustellen.

IX.   Informationen über die Zustimmung (falls zutreffend)

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, Informationen über die Zustimmung bereitzustellen, wenn der Emittent oder die für die Erstellung eines Prospekts verantwortliche Person dieser Nutzung nach Artikel 5 Absatz 1 zustimmt.

ANHANG IV INFORMATIONEN, DIE IN DEN EU-FOLGEPROSPEKT FÜR AKTIEN UND ANDERE, AKTIEN GLEICHZUSTELLENDE ÜBERTRAGBARE WERTPAPIERE VON UNTERNEHMEN AUFZUNEHMEN SIND




ANHANG IV

INFORMATIONEN, DIE IN DEN EU-FOLGEPROSPEKT FÜR AKTIEN UND ANDERE, AKTIEN GLEICHZUSTELLENDE ÜBERTRAGBARE WERTPAPIERE VON UNTERNEHMEN AUFZUNEHMEN SIND

I.   Zusammenfassung

Der EU-Folgeprospekt muss eine Zusammenfassung gemäß Artikel 7 Absatz 12a enthalten.

II.   Informationen über den Emittenten

Informationen über das Unternehmen, das die Aktien emittiert, einschließlich seiner Rechtsträgerkennung (LEI), seiner gesetzlichen und kommerziellen Bezeichnung, des Landes seiner Gründung und der Website, auf der Anleger Informationen über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, die von ihm hergestellten Produkte oder die von ihm angebotenen Dienstleistungen, die Hauptmärkte, auf denen es konkurriert, seine Hauptaktionäre, die Zusammensetzung seiner Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane und seiner oberen Führungsebene und gegebenenfalls mittels Verweis aufgenommene Informationen (mit dem Hinweis, dass die Informationen auf der Website nicht Teil des Prospekts sind, es sei denn, diese Informationen werden mittels Verweis in den EU-Folgeprospekt aufgenommen) finden können.

III.   Verantwortlichkeitserklärung und Erklärung zur zuständigen Behörde

A.   Verantwortlichkeitserklärung

Informationen über die Personen, die für die Erstellung des EU-Folgeprospekts verantwortlich sind, und Erklärung dieser Personen, dass die im EU-Folgeprospekt enthaltenen Informationen ihres Wissens nach den Tatsachen entsprechen und dass der EU-Folgeprospekt keine Auslassungen aufweist, die die Aussage des Prospekts verändern könnten.

Gegebenenfalls enthält die Erklärung Informationen, die von Dritten stammen, einschließlich der Quelle(n) dieser Informationen, sowie Erklärungen oder Berichte, die einer Person als Sachverständiger zugeschrieben werden, und die folgenden Informationen über diese Person:

i) 

Namen,

ii) 

Geschäftsanschrift,

iii) 

Qualifikationen und

iv) 

(falls vorhanden) das wesentliche Interesse am Emittenten.

B.   Erklärung zur zuständigen Behörde

In der Erklärung ist

i) 

anzugeben, welche zuständige Behörde den EU-Folgeprospekt im Einklang mit dieser Verordnung gebilligt hat;

ii) 

darauf hinzuweisen, dass diese Billigung weder eine Befürwortung des Emittenten noch eine Bestätigung der Qualität der Aktien, auf die sich der EU-Folgeprospekt bezieht, darstellt;

iii) 

darauf hinzuweisen, dass die zuständige Behörde den EU-Folgeprospekt nur als die in dieser Verordnung festgelegten Vorgaben der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz erfüllend gebilligt hat, und

iv) 

darauf hinzuweisen, dass der EU-Folgeprospekt nach Artikel 14a erstellt wurde.

IV.   Risikofaktoren

Beschreibung der wesentlichen Risiken, in einer begrenzten Anzahl an Kategorien, die spezifisch dem Emittenten eigen sind, und Beschreibung der wesentlichen Risiken, in einer begrenzten Anzahl an Kategorien, die spezifisch den öffentlich angebotenen und/oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Aktien eigen sind, in einer Rubrik mit der Überschrift „Risikofaktoren“.

Die Risiken werden durch den Inhalt des EU-Folgeprospekts bestätigt.

V.   Finanzinformationen

Die Abschlüsse (Jahres- und Halbjahresabschlüsse), die im vergangenen Zeitraum von 12 Monaten vor Billigung des EU-Folgeprospekts veröffentlicht wurden. Wurde sowohl ein Jahres- als auch ein Halbjahresabschluss veröffentlicht, ist nur der Jahresabschluss erforderlich, falls dieser jüngeren Datums als der Halbjahresabschluss ist.

Der Jahresabschluss muss unabhängig geprüft worden sein. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 21 ) und mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 22 ) erstellt.

Sind die Richtlinie 2006/43/EG und die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 nicht anwendbar, so muss der Jahresabschluss dahingehend geprüft werden, ob er in Übereinstimmung mit den in dem jeweiligen Mitgliedstaat anwendbaren Prüfungsstandards oder gleichwertigen Grundsätzen für die Zwecke des EU-Folgeprospekts ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, oder es muss entsprechend Bericht erstattet werden. Anderenfalls müssen folgende Informationen in den EU-Folgeprospekt aufgenommen werden:

i) 

eine eindeutige Erklärung dahingehend, welche Prüfungsstandards zugrunde gelegt wurden,

ii) 

eine Erläuterung für die Fälle, in denen von den Internationalen Prüfungsstandards in erheblichem Maße abgewichen wurde.

Sofern Bestätigungsvermerke über den Jahresabschluss von den Abschlussprüfern abgelehnt wurden, beziehungsweise sofern sie Vorbehalte, Meinungsänderungen, Hinweise oder eine Hervorhebung eines Sachverhalts enthalten, ist der Grund dafür anzugeben und sind/ist diese Vorbehalte, Änderungen, Hinweise oder Hervorhebung eines Sachverhalts in vollem Umfang wiederzugeben.

Eine Beschreibung jeder wesentlichen Veränderung in der Finanzlage der Gruppe, die seit dem Ende des Stichtags eingetreten ist, für die entweder geprüfte Abschlüsse oder unterjährig vorzulegende Finanzinformationen veröffentlicht wurden, muss ebenfalls enthalten sein oder es muss eine angemessene negative Erklärung beigefügt werden.

Falls vorhanden, sind auch Pro-forma-Informationen beizufügen.

VI.   Dividendenpolitik

Beschreibung der Politik des Emittenten zu Dividendenausschüttungen und etwaiger Beschränkungen, die derzeit diesbezüglich gelten, sowie der Aktienrückkäufe.

VII.   Trendinformationen

Eine Beschreibung

i) 

der wichtigsten Trends in jüngster Zeit in Bezug auf Produktion, Umsatz und Vorräte sowie Kosten und Ausgabepreise seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres bis zum Datum des EU-Folgeprospekts,

ii) 

der bekannten Trends, Unsicherheiten, Nachfragen, Verpflichtungen oder Ereignisse, die voraussichtlich die Aussichten des Emittenten zumindest im laufenden Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen dürften,

iii) 

Informationen über die kurz- und langfristige(n) finanzielle(n) und nichtfinanzielle(n) Unternehmensstrategie und -ziele des Emittenten.

Wenn sich die unter Ziffer i oder ii genannten Trends nicht wesentlich ändern, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben.

VIII.   Gewinnprognosen und -schätzungen

Hat ein Emittent eine nach wie vor ausstehende und gültige Gewinnprognose oder -schätzung veröffentlicht, so ist diese Prognose oder Schätzung in den EU-Folgeprospekt aufzunehmen.

Wurde eine Gewinnprognose oder -schätzung veröffentlicht und ist diese nach wie vor ausstehend, jedoch nicht mehr gültig, ist eine entsprechende Erklärung mit einer Erläuterung abzugeben, warum diese Prognose oder Schätzung nicht mehr gültig ist.

IX.   Einzelheiten zum Wertpapierangebot oder zur Zulassung zum Handel

Informationen über den Angebotspreis, die Anzahl von angebotenen Aktien, den Betrag der Emission bzw. des Angebots, die Bedingungen, denen das Angebot unterliegt, und das Verfahren für die Ausübung eines etwaigen Vorkaufsrechts. Ist der Betrag nicht festgelegt, Angabe des maximalen Betrags der anzubietenden Wertpapiere (sofern verfügbar) und Beschreibung der Vereinbarungen und des Zeitraums für die Ankündigung des endgültigen Angebotsbetrags an das Publikum.

Informationen darüber, wo Anleger die Aktien zeichnen oder ihr Vorkaufsrecht ausüben können, und über die Dauer der Angebotsfrist, einschließlich aller möglichen Änderungen, sowie eine Beschreibung des Antragsverfahrens samt Ausgabedatum neuer Aktien.

Soweit dem Emittenten bekannt, Informationen darüber, ob Großaktionäre oder Mitglieder der Geschäftsführungs-, Aufsichts- oder Verwaltungsorgane des Emittenten beabsichtigen, das Angebot zu zeichnen, oder ob eine Person eine Zeichnung von mehr als 5 % des Angebots beabsichtigt.

Alle festen Zusagen zur Zeichnung von mehr als 5 % des Angebots und alle wesentlichen Merkmale der Übernahme- und Platzierungsvereinbarungen sind vorzulegen, einschließlich Name und Anschrift der Unternehmen, die sich bereit erklären, die Emission auf der Grundlage einer festen Zusage zu zeichnen oder „zu den bestmöglichen Bedingungen“ zu platzieren, und der Quoten.

Gegebenenfalls Angabe derjenigen geregelten Märkte, KMU-Wachstumsmärkte oder MTF, an denen die Aktien zum Handel zugelassen werden sollen, und, falls bekannt, der ersten Termine, zu denen die Aktien zum Handel zugelassen werden.

X.   Wesentliche Information über die Aktien

Bereitstellung der folgenden wesentlichen Informationen über die öffentlich angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Aktien:

i) 

Beschreibung von Art, Gattung und Emissionsvolumen der Aktien, die an einem geregelten Markt öffentlich angeboten werden oder zum Handel zugelassen sind,

ii) 

die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN),

iii) 

die mit den Aktien verbundenen Rechte, die Verfahren zur Ausübung dieser Rechte sowie etwaige Beschränkungen dieser Rechte,

iv) 

der Preis zu dem die Aktien angeboten werden werden oder, falls der Preis unbekannt ist, der Höchstpreis oder eine Beschreibung der Methode zur Preisfestsetzung gemäß Artikel 17 der vorliegenden Verordnung und des Verfahrens für seine Offenlegung,

v) 

Warnhinweis, dass sich die Steuergesetzgebung des Mitgliedstaats des Anlegers und des Gründungsstaats des Emittenten auf die Erträge aus den Aktien auswirken könnten, und

vi) 

gegebenenfalls Informationen über die zugrunde liegenden Wertpapiere und gegebenenfalls den Emittenten der zugrunde liegenden Wertpapiere.

Bei Neuemissionen Angabe der Beschlüsse, Ermächtigungen und Billigungen, aufgrund deren die Wertpapiere geschaffen oder emittiert wurden oder werden sollen.

XI.   Gründe für das Angebot und Verwendung der Erlöse

Informationen über die Gründe für das Angebot und gegebenenfalls den geschätzten Nettoerlös, aufgegliedert nach den wichtigsten Verwendungszwecken und dargestellt nach Priorität dieser Verwendungszwecke.

Weiß der Emittent, dass die voraussichtlichen Erlöse nicht ausreichen werden, um alle vorgeschlagenen Verwendungszwecke zu finanzieren, so hat er den Betrag und die Quellen anderer Mittel anzugeben. Ferner müssen Angaben zur Verwendung der Erlöse gemacht werden, insbesondere, wenn sie außerhalb der normalen Geschäftstätigkeit zum Erwerb von Aktiva verwendet, zur Finanzierung des angekündigten Erwerbs anderer Unternehmen oder zur Begleichung, Reduzierung oder vollständigen Tilgung der Schulden eingesetzt werden.

XII.   Lock-up-Vereinbarungen

Im Zusammenhang mit Lock-up-Vereinbarungen Informationen über Folgendes:

i) 

beteiligte Parteien,

ii) 

Inhalt und Ausnahmen der Vereinbarung und

iii) 

die Lock-up-Periode.

XIII.   Erklärung zum Geschäftskapital

Erklärung des Emittenten, dass das Geschäftskapital seiner Meinung nach die derzeitigen Anforderungen des Emittenten deckt, oder wie der Emittent andernfalls das erforderliche zusätzliche Geschäftskapital zu beschaffen gedenkt.

XIV.   Interessenkonflikte

Informationen über alle Interessen im Zusammenhang mit der Emission, einschließlich Interessenkonflikten, sowie Einzelheiten zu den beteiligten Personen und der Art der Interessen.

XV.   Verwässerung und Aktienbesitz nach der Emission

Darstellung eines Vergleichs der Beteiligung am Aktienkapital und an den Stimmrechten für bestehende Aktionäre vor und nach der aus dem öffentlichen Angebot resultierenden Kapitalerhöhung unter der Annahme, dass die bestehenden Aktionäre die neuen Aktien nicht zeichnen, und getrennt davon unter der Annahme, dass die bestehenden Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben.

XVI.   Verfügbare Dokumente

Eine Erklärung, dass während der Gültigkeitsdauer des EU-Folgeprospekts die folgenden Dokumente, falls vorhanden, eingesehen werden können:

i) 

die aktuelle Satzung und die aktuellen Statuten des Emittenten,

ii) 

sämtliche Berichte, Schreiben und sonstigen Dokumente, Bewertungen und Erklärungen, die von einem Sachverständigen auf Ersuchen des Emittenten erstellt bzw. abgegeben wurden, sofern Teile davon in den EU-Folgeprospekt eingeflossen sind oder in ihm darauf verwiesen wird.

Angabe der Website, auf der die Dokumente eingesehen werden können.

ANHANG V INFORMATIONEN, DIE IN DEN EU-FOLGEPROSPEKT FÜR ANDERE WERTPAPIERE ALS AKTIEN ODER AKTIEN GLEICHZUSTELLENDE ÜBERTRAGBARE WERTPAPIERE VON UNTERNEHMEN AUFZUNEHMEN SIND




ANHANG V

INFORMATIONEN, DIE IN DEN EU-FOLGEPROSPEKT FÜR ANDERE WERTPAPIERE ALS AKTIEN ODER AKTIEN GLEICHZUSTELLENDE ÜBERTRAGBARE WERTPAPIERE VON UNTERNEHMEN AUFZUNEHMEN SIND

I.   Zusammenfassung

Unbeschadet Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 2 muss der EU-Folgeprospekt eine Zusammenfassung gemäß Artikel 7 Absatz 12a enthalten.

II.   Informationen über den Emittenten (Registrierungsformular)

Informationen über das Unternehmen, das die Wertpapiere emittiert, einschließlich seiner Rechtsträgerkennung (LEI), seiner gesetzlichen und kommerziellen Bezeichnung, des Landes seiner Gründung und der Website, auf der Anleger Informationen über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, die von ihm hergestellten Produkte oder die von ihm angebotenen Dienstleistungen, die Hauptmärkte, auf denen es konkurriert, seine Hauptaktionäre, die Zusammensetzung seiner Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane und seiner oberen Führungsebene und gegebenenfalls mittels Verweis aufgenommene Informationen (mit dem Hinweis, dass die Informationen auf der Website nicht Teil des Prospekts sind, es sei denn, diese Informationen werden mittels Verweis in den EU-Folgeprospekt aufgenommen) finden können.

III.   Verantwortlichkeitserklärung und Erklärung zur zuständigen Behörde

1.   Verantwortlichkeitserklärung (Registrierungsformular/Wertpapierbeschreibung)

Informationen über die Personen, die für die Erstellung (des Registrierungsformulars/der Wertpapierbeschreibung/des EU-Folgeprospekts) verantwortlich sind, und Erklärung dieser Personen, dass die (im Registrierungsformular/in der Wertpapierbeschreibung/im EU-Folgeprospekt) enthaltenen Informationen ihres Wissens nach den Tatsachen entsprechen und dass (das Registrierungsformular/die Wertpapierbeschreibung/der EU-Folgeprospekt) keine Auslassungen aufweist, die die Aussage des Prospekts verändern könnten.

Gegebenenfalls enthält die Erklärung Informationen, die von Dritten stammen, einschließlich der Quelle(n) dieser Informationen, sowie Erklärungen oder Berichte, die einer Person als Sachverständiger zugeschrieben werden, und die folgenden Informationen über diese Person:

i) 

Namen,

ii) 

Geschäftsanschrift,

iii) 

Qualifikationen und

iv) 

(falls vorhanden) wesentliches Interesse am Emittenten.

2.   Erklärung zur zuständigen Behörde

In der Erklärung ist

i) 

anzugeben, welche zuständige Behörde (das Registrierungsformular/die Wertpapierbeschreibung/den EU-Folgeprospekt) im Einklang mit dieser Verordnung gebilligt hat;

ii) 

darauf hinzuweisen, dass diese Billigung weder eine Befürwortung des Emittenten noch eine Bestätigung der Qualität der Wertpapiere, auf die sich (das Registrierungsformular/die Wertpapierbeschreibung/der EU-Folgeprospekt) bezieht, darstellt;

iii) 

darauf hinzuweisen, dass mit der Billigung der zuständigen Behörde nur nachgewiesen wird, dass (das Registrierungsformular/die Wertpapierbeschreibung/der EU-Folgeprospekt) die nach dieser Verordnung erforderlichen Vorgaben der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz erfüllt;

iv) 

darauf hinzuweisen, dass (das Registrierungsformular/die Wertpapierbeschreibung/der EU-Folgeprospekt) als EU-Folgeprospekt (oder eines Teils davon) nach Artikel 14a erstellt wurde.

IV.   Risikofaktoren (Registrierungsformular/Wertpapierbeschreibung)

Beschreibung der wesentlichen Risiken, in einer begrenzten Anzahl an Kategorien, die spezifisch dem Emittenten (Registrierungsformular/Wertpapierbeschreibung) eigen sind, und Beschreibung der wesentlichen Risiken, in einer begrenzten Anzahl an Kategorien, die spezifisch den öffentlich angebotenen und/oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertepapiere (Registrierungsformular/Wertpapierbeschreibung) eigen sind, in einer Rubrik mit der Überschrift „Risikofaktoren“.

Die Risiken werden durch den Inhalt (des Registrierungsformulars/der Wertpapierbeschreibung/des EU-Folgeprospekts) bestätigt.

V.   Finanzinformationen (Registrierungsformular)

Die Abschlüsse (Jahres- und Halbjahresabschlüsse), die im vergangenen Zeitraum von 12 Monaten vor Billigung des EU-Folgeprospekts veröffentlicht wurden. Wurde sowohl ein Jahres- als auch ein Halbjahresabschluss veröffentlicht, so ist nur der Jahresabschluss erforderlich, falls dieser jüngeren Datums als der Halbjahresabschluss ist.

Der Jahresabschluss muss unabhängig geprüft worden sein. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellt.

Sind die Richtlinie 2006/43/EG und die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 nicht anwendbar, so muss der Jahresabschluss dahingehend geprüft werden, ob er in Übereinstimmung mit den in dem jeweiligen Mitgliedstaat anwendbaren Prüfungsstandards oder gleichwertigen Grundsätzen für die Zwecke des EU-Folgeprospekts ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, oder es muss entsprechend Bericht erstattet werden. Anderenfalls müssen folgende Informationen in den EU-Folgeprospekt aufgenommen werden:

i) 

eine eindeutige Erklärung dahingehend, welche Prüfungsstandards zugrunde gelegt wurden,

ii) 

eine Erläuterung für die Fälle, in denen von den Internationalen Prüfungsstandards in erheblichem Maße abgewichen wurde.

Sofern Bestätigungsvermerke über den Jahresabschluss von den Abschlussprüfern abgelehnt wurden, beziehungsweise sofern sie Vorbehalte, Meinungsänderungen, Hinweise oder eine Hervorhebung eines Sachverhalts enthalten, ist der Grund dafür anzugeben und sind/ist diese Vorbehalte, Änderungen, Hinweise oder Hervorhebung eines Sachverhalts in vollem Umfang wiederzugeben.

Eine Beschreibung jeder wesentlichen Veränderung in der Finanzlage der Gruppe, die seit dem Ende des Stichtags eingetreten ist, für die entweder geprüfte Abschlüsse oder unterjährig vorzulegende Finanzinformationen veröffentlicht wurden, muss ebenfalls enthalten sein oder es muss eine angemessene negative Erklärung beigefügt werden.

VI.   Trendinformationen (Registrierungsformular)

Eine Beschreibung

i) 

jeder wesentlichen Verschlechterung der Aussichten des Emittenten seit dem Datum des letzten veröffentlichten geprüften Abschlusses;

ii) 

jeder wesentlichen Änderung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gruppe seit dem Ende des Stichtags, für den bis zum Datum des Registrierungsformulars Finanzinformationen veröffentlicht wurden.

Wenn keine der unter Ziffern i oder ii dieses Abschnitts genannten wesentlichen Änderungen vorliegt, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben.

VII.   Einzelheiten zum Wertpapierangebot ( 23 ) oder zur Zulassung zum Handel (Wertpapierbeschreibung)

Informationen über den Angebotspreis, die Anzahl angebotener Wertpapiere, den Betrag der Emission bzw. des Angebots und die Bedingungen, denen das Angebot unterliegt. Ist der Betrag nicht festgelegt, Angabe des maximalen Betrags der anzubietenden Wertpapiere (sofern verfügbar) und Beschreibung der Vereinbarungen und des Zeitraums für die Ankündigung des endgültigen Angebotsbetrags an das Publikum.

Informationen darüber, wo Anleger die Wertpapiere zeichnen können, und über die Dauer der Angebotsfrist, einschließlich aller möglichen Änderungen, sowie eine Beschreibung des Antragsverfahrens samt Ausgabedatum neuer Wertpapiere.

Name und Anschrift der Unternehmen, die sich bereit erklären, die Emission auf der Grundlage einer festen Zusage zu zeichnen, und Name und Anschrift der Unternehmen, die sich bereit erklären, die Emission ohne feste Zusage oder „zu den bestmöglichen Bedingungen“ zu platzieren. Angabe der wesentlichen Merkmale der Vereinbarungen, einschließlich der Quoten. Wird die Emission nicht zur Gänze übernommen, ist eine Erklärung zum verbleibenden Teil einzufügen. Angabe des Gesamtbetrags der Übernahmeprovision und der Platzierungsprovision.

Gegebenenfalls Angabe derjenigen geregelten Märkte, KMU-Wachstumsmärkte oder MTF, an denen die Wertpapiere zum Handel zugelassen werden sollen, und, falls bekannt, der ersten Termine, zu denen die Wertpapiere zum Handel zugelassen werden.

VIII.   Wesentliche Information über die Wertpapiere (Wertpapierbeschreibung)

Der Zweck dieses Abschnitts ist die Bereitstellung der folgenden wesentlichen Informationen über die öffentlich angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere:

i) 

die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN),

ii) 

die mit den Wertpapieren verbundenen Rechte, der Verfahren zur Ausübung dieser Rechte sowie etwaige Beschränkungen dieser Rechte,

iii) 

der Preis, zu dem die Wertpapiere angeboten werden werden oder, falls der Preis nicht bekannt ist, der Höchstpreis oder eine Beschreibung der Methode zur Preisfestsetzung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2017/1129 und des Verfahrens für seine Offenlegung,

iv) 

Informationen in Bezug auf Zinsaufwendungen oder eine Beschreibung des Basiswerts, einschließlich der bei der Verbindung von Basiswert und Zinssatz angewandten Methode, und Angabe, wo Informationen über die vergangene und künftige Wertentwicklung des Basiswerts und seine Volatilität eingeholt werden können,

v) 

Beschreibung von Art, Gattung und Emissionsvolumen der öffentlich angebotenen Aktien,

vi) 

Warnhinweis, dass sich die Steuergesetzgebung des Mitgliedstaats des Anlegers und des Gründungsstaats des Emittenten auf die Erträge aus den Aktien auswirken könnten, und

vii) 

gegebenenfalls Informationen über die zugrunde liegenden Wertpapiere und gegebenenfalls den Emittenten der zugrunde liegenden Wertpapiere.

IX.   Gründe für das Angebot, Verwendung der Erlöse und gegebenenfalls ESG-bezogene Informationen (Wertpapierbeschreibung)

Für andere als die in Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Nichtdividendenwerte, Informationen über die Gründe für das Angebot und gegebenenfalls den geschätzten Nettoerlös, aufgegliedert nach den wichtigsten Verwendungszwecken und dargestellt nach Priorität dieser Verwendungszwecke. Weiß der Emittent, dass die voraussichtlichen Erlöse nicht ausreichen werden, um alle vorgeschlagenen Verwendungszwecke zu finanzieren, so hat er den Betrag und die Quellen anderer Mittel anzugeben.

Für Nichtdividendenwerte gemäß Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 2 die Verwendung der Erlöse und der geschätzte Nettoerlös.

Gegebenenfalls ESG-bezogene Informationen gemäß dem Schema, das in dem in Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 1 genannten delegierten Rechtsakt näher ausgeführt wird, unter Berücksichtigung der Bedingungen nach Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe g.

X.   Interessenkonflikte (Wertpapierbeschreibung)

Informationen über alle Interessen im Zusammenhang mit der Emission, einschließlich Interessenkonflikten, und Einzelheiten zu den beteiligten Personen und der Art der Interessen.

XI.   Verfügbare Dokumente (Registrierungsformular)

Eine Erklärung, dass während der Gültigkeitsdauer des EU-Folgeprospekts die folgenden Dokumente, falls vorhanden, eingesehen werden können:

a) 

die aktuelle Satzung und die aktuellen Statuten des Emittenten,

b) 

sämtliche Berichte, Schreiben und sonstigen Dokumente, Bewertungen und Erklärungen, die von einem Sachverständigen auf Ersuchen des Emittenten erstellt bzw. abgegeben wurden, sofern Teile davon in den EU-Folgeprospekt eingeflossen sind oder in ihm darauf verwiesen wird.

Angabe der Website, auf der die Dokumente eingesehen werden können.

ANHANG VI




ANHANG VI



ENTSPRECHUNGSTABELLE

(gemäß Artikel 46)

Richtlinie 2003/71/EG

Diese Verordnung

Artikel 1 Absatz 1

Artikel 1 Absatz 1

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe f

—

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe g

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe f

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h

Artikel 1 Absatz 3

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe i

—

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe j

Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe j und Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe i

Artikel 1 Absatz 3

Artikel 4

Artikel 1 Absatz 4

—

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a

Artikel 2 Buchstabe a

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b

Artikel 2 Buchstabe b

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c

Artikel 2 Buchstabe c

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d

Artikel 2 Buchstabe d

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e

Artikel 2 Buchstabe e

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe f

Artikel 2 Buchstabe f

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g

Artikel 2 Buchstabe g

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe h

Artikel 2 Buchstabe h

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe i

Artikel 2 Buchstabe i

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe j

Artikel 2 Buchstabe j

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe k

—

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe l

—

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m

Artikel 2 Buchstabe m

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe n

Artikel 2 Buchstabe n

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe o

Artikel 2 Buchstabe p

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe p

Artikel 2 Buchstabe q

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe q

Artikel 2 Buchstabe r

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe r

Artikel 2 Buchstabe s

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe s

—

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe t

—

Artikel 2 Absatz 4

—

Artikel 3 Absatz 1

Artikel 3 Absatz 1

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a

Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b

Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe b

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c

Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe d

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d

Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e

—

Artikel 3 Absatz 2 Unterabsätze 2 und 3

Artikel 5 Absatz 1

Artikel 3 Absatz 3

Artikel 3 Absatz 3

Artikel 3 Absatz 4

—

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a

Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe e

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b

Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe f

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c

Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe g

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d

Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe h

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e

Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe i

Artikel 4 Absatz 1 Unterabsätze 2 bis 5

—

Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a

Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe a

Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b

Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe d

Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c

Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe e

Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe d

Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe f

Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e

Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe g

Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f

Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe h

Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe g

Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstaben b und c

Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe h

Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe j

Artikel 4 Absatz 3

Artikel 1 Absatz 7

Artikel 5 Absatz 1

Artikel 6 Absätze 1 und 2, Artikel 14 Absatz 2

Artikel 5 Absatz 2

Artikel 7

Artikel 5 Absatz 3

Artikel 6 Absatz 3

Artikel 5 Absatz 4 Unterabsatz 1

Artikel 8 Absatz 1

Artikel 5 Absatz 4 Unterabsatz 2

Artikel 8 Absatz 10

Artikel 5 Absatz 4 Unterabsatz 3 Satz 1

Artikel 8 Absatz 5 und Artikel 25 Absatz 4

Artikel 5 Absatz 4 Unterabsatz 3 Satz 2

Artikel 8 Absatz 4

Artikel 5 Absatz 5

Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 7 Absatz 13

Artikel 6 Absatz 1

Artikel 11 Absatz 1

Artikel 6 Absatz 2

Artikel 11 Absatz 2

Artikel 7 Absatz 1

Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 1

Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a

Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a

Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b

Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe b

Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c

Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe c

Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe d

Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe c

Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe e

Artikel 15 Absatz 2

Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe f

Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe d

Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe g

Artikel 14 Absatz 3

Artikel 7 Absatz 3

Artikel 13 Absatz 3

Artikel 7 Absatz 4

—

Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a

Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b

Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b

Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a

Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 2

Artikel 17 Absatz 2

Artikel 8 Absatz 2

Artikel 18 Absatz 1

Artikel 8 Absatz 3

Artikel 18 Absatz 2

Artikel 8 Absatz 3a

Artikel 18 Absatz 3

Artikel 8 Absatz 4

Artikel 18 Absatz 4 Unterabsatz 1

Artikel 8 Absatz 5 Unterabsatz 1

—

Artikel 8 Absatz 5 Unterabsatz 2

—

Artikel 9 Absatz 1

Artikel 12 Absatz 1

Artikel 9 Absatz 2

Artikel 12 Absatz 1

Artikel 9 Absatz 3

Artikel 12 Absatz 1

Artikel 9 Absatz 4

Artikel 12 Absatz 2

Artikel 11 Absatz 1

Artikel 19 Absatz 1

Artikel 11 Absatz 2

Artikel 19 Absatz 2

Artikel 11 Absatz 3

Artikel 19 Absatz 4

Artikel 12 Absatz 1

Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 1

Artikel 12 Absatz 2

Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 2

Artikel 12 Absatz 3

—

Artikel 13 Absatz 1

Artikel 20 Absatz 1

Artikel 13 Absatz 2

Artikel 20 Absatz 2

Artikel 13 Absatz 3

Artikel 20 Absatz 3

Artikel 13 Absatz 4

Artikel 20 Absatz 4

Artikel 13 Absatz 5

Artikel 20 Absatz 8

Artikel 13 Absatz 6

Artikel 20 Absatz 9

Artikel 13 Absatz 7

—

Artikel 14 Absatz 1

Artikel 21 Absatz 1

Artikel 14 Absatz 2

Artikel 21 Absatz 2

Artikel 14 Absatz 3

—

Artikel 14 Absatz 4

Artikel 21 Absatz 5

Artikel 14 Absatz 4a

Artikel 21 Absatz 6

Artikel 14 Absatz 5

Artikel 21 Absatz 9

Artikel 14 Absatz 6

Artikel 21 Absatz 10

Artikel 14 Absatz 7

Artikel 21 Absatz 11

Artikel 14 Absatz 8

Artikel 21 Absatz 12

Artikel 15 Absatz 1

Artikel 22 Absatz 1

Artikel 15 Absatz 2

Artikel 22 Absatz 2

Artikel 15 Absatz 3

Artikel 22 Absatz 3

Artikel 15 Absatz 4

Artikel 22 Absatz 4

Artikel 15 Absatz 5

Artikel 22 Absatz 5

Artikel 15 Absatz 6

Artikel 22 Absatz 6

Artikel 15 Absatz 7

Artikel 22 Absatz 9

Artikel 16 Absatz 1

Artikel 23 Absatz 1

Artikel 16 Absatz 2

Artikel 23 Absatz 2

Artikel 16 Absatz 3

Artikel 23 Absatz 7

Artikel 17 Absatz 1

Artikel 24 Absatz 1

Artikel 17 Absatz 2

Artikel 24 Absatz 2

Artikel 18 Absatz 1

Artikel 25 Absatz 1

Artikel 18 Absatz 2

Artikel 25 Absatz 2

Artikel 18 Absatz 3 Unterabsatz 1

Artikel 25 Absatz 3

Artikel 18 Absatz 3 Unterabsatz 2

Artikel 21 Absatz 5

Artikel 18 Absatz 4

Artikel 25 Absatz 8

Artikel 19 Absatz 1

Artikel 27 Absatz 1

Artikel 19 Absatz 2

Artikel 27 Absatz 2

Artikel 19 Absatz 3

Artikel 27 Absatz 3

Artikel 19 Absatz 4

Artikel 27 Absatz 5

Artikel 20 Absatz 1

Artikel 29 Absatz 1

Artikel 20 Absatz 2

Artikel 29 Absatz 2

Artikel 20 Absatz 3

Artikel 29 Absatz 3

Artikel 21 Absatz 1

Artikel 31 Absatz 1

Artikel 21 Absatz 1a

Artikel 34 Absatz 1

Artikel 21 Absatz 1b

Artikel 34 Absatz 2

Artikel 21 Absatz 2

Artikel 31 Absatz 2

Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a

Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a

Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe b

Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe b

Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe c

Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe c

Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe d

Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe d

Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe e

Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe e

Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe f

Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe f

Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe g

Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe g

Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe h

Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe h

Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe i

Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe i

Artikel 21 Absatz 3 Unterabsatz 2

Artikel 32 Absatz 1 Unterabsatz 2

Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe a

Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe l

Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe b

Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe m

Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe c

—

Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe d

Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe n

Artikel 21 Absatz 4 Unterabsatz 2

Artikel 32 Absatz 1 Unterabsatz 4

Artikel 21 Absatz 5

Artikel 31 Absatz 3 und Artikel 32 Absatz 6

Artikel 22 Absatz 1

Artikel 35 Absatz 2

Artikel 22 Absatz 2 Unterabsatz 1

Artikel 33 Absatz 1

Artikel 22 Absatz 2 Unterabsatz 2

—

Artikel 22 Absatz 2 Unterabsatz 3

Artikel 33 Absatz 5

Artikel 22 Absatz 3

—

Artikel 22 Absatz 4

Artikel 33 Absätze 6 und 7

Artikel 23 Absatz 1

Artikel 37 Absatz 1

Artikel 23 Absatz 2

Artikel 37 Absatz 2

Artikel 24 Absatz 1

Artikel 45 Absatz 1

Artikel 24 Absatz 2

Artikel 45 Absatz 2

Artikel 24 Absatz 2a

—

Artikel 24 Absatz 3

—

Artikel 24a

Artikel 44

Artikel 24b

Artikel 44

Artikel 24c

Artikel 44

Artikel 25 Absatz 1

Artikel 38 Absatz 1

Artikel 25 Absatz 2

Artikel 42

Artikel 26

Artikel 40

Artikel 27

—

Artikel 28

Artikel 46

Artikel 29

—

Artikel 30

—

Artikel 31

Artikel 48

Artikel 31a

—

Artikel 32

Artikel 49

Artikel 33

—

ANHANG VII INFORMATIONEN, DIE IN DEN EU-WACHSTUMSEMISSIONSPROSPEKTFÜR AKTIEN UND ANDERE, AKTIEN GLEICHZUSTELLENDE ÜBERTRAGBARE WERTPAPIERE VON UNTERNEHMEN AUFZUNEHMEN SIND




ANHANG VII

INFORMATIONEN, DIE IN DEN EU-WACHSTUMSEMISSIONSPROSPEKTFÜR AKTIEN UND ANDERE, AKTIEN GLEICHZUSTELLENDE ÜBERTRAGBARE WERTPAPIERE VON UNTERNEHMEN AUFZUNEHMEN SIND

I.   Zusammenfassung

Der EU-Wachstumsemissionsprospekt muss eine Zusammenfassung gemäß Artikel 7 Absatz 12a enthalten.

II.   Informationen über den Emittenten

Informationen über das Unternehmen, das die Aktien emittiert, einschließlich des Ortes, an dem der Emittent registriert ist, seiner Registrierungsnummer und seiner Rechtsträgerkennung (LEI), seiner gesetzlichen und kommerziellen Bezeichnung, Rechtsordnung, unter der es tätig ist, des Landes seiner Gründung; der Anschrift und Telefonnummer seines eingetragenen Sitzes (oder Hauptort der Geschäftstätigkeit, falls nicht mit dem eingetragenen Sitz identisch) und gegebenenfalls seiner Website, mit einer Erklärung, dass die Angaben auf der Website nicht Teil des EU-Wachstumsemissionsprospekts sind, sofern diese Angaben nicht mittels Verweis in den EU-Wachstumsemissionsprospekt aufgenommen wurden.

III.   Verantwortlichkeitserklärung und Erklärung zur zuständigen Behörde

A.   Verantwortlichkeitserklärung

Informationen über die Personen, die für die Erstellung des EU-Wachstumsemissionsprospekts verantwortlich sind, und Erklärung dieser Personen, dass die im EU-Wachstumsemissionsprospekt enthaltenen Informationen ihres Wissens nach den Tatsachen entsprechen und dass der EU-Wachstumsemissionsprospekt keine Auslassungen aufweist, die die Aussage des Prospekts verändern könnten.

Gegebenenfalls enthält die Erklärung Informationen, die von Dritten stammen, einschließlich der Quelle(n) dieser Informationen, sowie Erklärungen oder Berichte, die einer Person als Sachverständiger zugeschrieben werden, und die folgenden Informationen über diese Person:

i) 

Namen,

ii) 

Geschäftsanschrift,

iii) 

Qualifikationen und

iv) 

(falls vorhanden) das wesentliche Interesse am Emittenten.

B.   Erklärung zur zuständigen Behörde

In der Erklärung ist anzugeben, welche zuständige Behörde den EU-Wachstumsemissionsprospekt gebilligt hat, und darauf hinzuweisen, dass diese Billigung weder eine Befürwortung des Emittenten noch eine Bestätigung der Qualität der Aktien, auf die sich der EU-Wachstumsemissionsprospekt bezieht, darstellt, dass die zuständige Behörde den EU-Wachstumsemissionsprospekt nur als die in dieser Verordnung festgelegten Vorgaben der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz erfüllend gebilligt hat, und dass der EU-Wachstumsemissionsprospekt nach Artikel 15a erstellt wurde.

IV.   Risikofaktoren

Die Risiken werden durch den Inhalt des EU-Wachstumsemissionsprospekts bestätigt.

Beschreibung der wesentlichen Risiken, in einer begrenzten Anzahl an Kategorien, die spezifisch dem Emittenten eigen sind, und Beschreibung der wesentlichen Risiken, in einer begrenzten Anzahl an Kategorien, die spezifisch den öffentlich angebotenen Aktien in einer Rubrik mit der Überschrift „Risikofaktoren“.

V.   Wachstumsstrategie und Überblick über die Geschäftstätigkeit

A.   Wachstumsstrategie und -ziele

Beschreibung der Geschäftsstrategie, einschließlich des Wachstumspotenzials und der Erwartungen für die Zukunft, sowie der strategischen Ziele des Emittenten (sowohl in finanzieller als auch in einer etwaigen nichtfinanziellen Hinsicht). In dieser Beschreibung sind auch die zukünftigen Herausforderungen und die Aussichten des Emittenten zu berücksichtigen.

B.   Haupttätigkeiten und wichtigste Märkte

Beschreibung der Haupttätigkeiten des Emittenten, einschließlich a) der wichtigsten Arten der vertriebenen Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen, b) Angaben etwaiger wichtiger neuer Produkte, Dienstleistungen oder Tätigkeiten, die seit der Veröffentlichung des letzten geprüften Abschlusses eingeführt wurden. Beschreibung der wichtigsten Märkte, auf denen der Emittent tätig ist, einschließlich Marktwachstum, Trends und Wettbewerbslage.

C.   Investitionen

Sofern nicht an anderer Stelle im EU-Wachstumsemissionsprospekt enthalten, eine Beschreibung (einschließlich des Betrags) der wesentlichen Investitionen seit dem Ende des von den in den EU-Wachstumsemissionsprospekt aufgenommenen historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraums bis zum Datum des EU-Wachstumsemissionsprospekts und gegebenenfalls eine Beschreibung aller wesentlichen laufenden oder bereits fest zugesagten Investitionen des Emittenten.

D.   Gewinnprognosen und -schätzungen

Hat ein Emittent eine nach wie vor ausstehende und gültige Gewinnprognose oder -schätzung veröffentlicht, ist diese Prognose oder Schätzung in den EU-Wachstumsemissionsprospekt aufzunehmen.

Wurde eine Gewinnprognose oder -schätzung veröffentlicht und ist diese nach wie vor ausstehend, jedoch nicht mehr gültig, ist eine entsprechende Erklärung mit einer Erläuterung abzugeben, warum diese Prognose oder Schätzung nicht mehr gültig ist.

VI.   Organisationsstruktur

Ist der Emittent Teil einer Gruppe und sofern noch nicht an anderer Stelle im EU-Wachstumsemissionsprospekt bereits vorgelegt und für ein Verständnis der Geschäftstätigkeit des Emittenten insgesamt nötig, ein Diagramm der Organisationsstruktur.

VII.   Unternehmensführung

Folgende Angaben zu den Mitgliedern des Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorgans, sämtlichen Mitgliedern der oberen Führungsebene, die für die Feststellung, ob der Emittent über die für die Führung seiner Geschäfte erforderliche Fachkenntnisse und Erfahrung verfügt, relevant sind, und im Falle einer Kommanditgesellschaft auf Aktien folgende einschlägigen Informationen über die persönlich haftenden Gesellschafter:

i) 

Namen und Geschäftsanschriften folgender Personen sowie Angabe ihrer Stellung beim Emittenten, ihrer einschlägigen Führungskompetenzen und -erfahrungen und der wichtigsten Tätigkeiten, die sie neben der Tätigkeit beim Emittenten ausüben, sofern diese für den Emittenten von Bedeutung sind,

ii) 

Angaben zur Art etwaiger verwandtschaftlicher Beziehungen zwischen diesen Personen,

iii) 

Angaben — zumindest für die letzten fünf Jahre — zu etwaigen Verurteilungen wegen betrügerischer Handlungen und Angaben zu etwaigen öffentlichen Anschuldigungen und/oder Sanktionen in Bezug auf die genannten Personen vonseiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschließlich bestimmter Berufsverbände) und Angabe des Umstands, ob diese Personen jemals von einem Gericht für die Mitgliedschaft im Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Emittenten oder für die Tätigkeit im Management oder die Führung der Geschäfte eines Emittenten als untauglich angesehen wurden. Liegen keine der genannten Umstände vor, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben.

VIII.   Finanzinformationen

Die Abschlüsse (Jahres- und Halbjahresabschlüsse), die über einen Zeitraum von 12 Monaten vor Billigung des EU-Wachstumsemissionsprospekts veröffentlicht wurden. Wurde sowohl ein Jahres- als auch ein Halbjahresabschluss veröffentlicht, ist nur der Jahresabschluss erforderlich, falls dieser jüngeren Datums als der Halbjahresabschluss ist.

Der Jahresabschluss muss unabhängig geprüft worden sein. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers muss in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2006/43/EG und mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erstellt werden.

Sind die Richtlinie 2006/43/EG und die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 nicht anwendbar, so muss der Jahresabschluss dahingehend geprüft werden, ob er in Übereinstimmung mit den in dem jeweiligen Mitgliedstaat anwendbaren Prüfungsstandards oder gleichwertigen Grundsätzen für die Zwecke des EU-Wachstumsemissionsprospekts ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, oder es muss entsprechend Bericht erstattet werden. Anderenfalls müssen folgende Informationen in den EU-Wachstumsemissionsprospekt aufgenommen werden:

i) 

eine eindeutige Erklärung dahingehend, welche Prüfungsstandards zugrunde gelegt wurden,

ii) 

eine Erläuterung für die Fälle, in denen von den Internationalen Prüfungsstandards in erheblichem Maße abgewichen wurde.

Sofern Bestätigungsvermerke über den Jahresabschluss von den Abschlussprüfern abgelehnt wurden, beziehungsweise sofern sie Vorbehalte, Meinungsänderungen, Hinweise oder eine Hervorhebung eines Sachverhalts enthalten, ist der Grund dafür anzugeben und sind/ist diese Vorbehalte, Änderungen, Hinweise oder Hervorhebung eines Sachverhalts in vollem Umfang wiederzugeben.

Eine Beschreibung jeder wesentlichen Veränderung in der Finanzlage der Gruppe, die seit dem Ende des Stichtags eingetreten ist, für die entweder geprüfte Abschlüsse oder unterjährig vorzulegende Finanzinformationen veröffentlicht wurden, muss ebenfalls enthalten sein oder es muss eine angemessene negative Erklärung beigefügt werden.

Falls vorhanden, sind auch Pro-forma-Informationen beizufügen.

IX.   Lagebericht, gegebenenfalls einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (nur für Emittenten mit einer Marktkapitalisierung ab 200 000 000 EUR)

Der in den Kapiteln 5 und 6 der Richtlinie 2013/34/EU genannte Lagebericht für die Zeiträume, auf die sich die historischen Finanzinformationen beziehen, gegebenenfalls einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, ist mittels Verweis in den EU-Wachstumsemissionsprospekt aufzunehmen, alternativ sind die darin enthaltenen Informationen in den genannten Prospekt einzubeziehen.

Diese Anforderung gilt nur für Emittenten mit einer Marktkapitalisierung ab 200 000 000 EUR.

X.   Dividendenpolitik

Beschreibung der Politik des Emittenten zu Dividendenausschüttungen und etwaiger Beschränkungen, die derzeit diesbezüglich gelten, sowie der Aktienrückkäufe.

XI.   Angaben zum Wertpapierangebot oder zur Zulassung zum Handel

Informationen über den Angebotspreis, die Anzahl angebotener Aktien, den Betrag der Emission bzw. des Angebots, die Bedingungen, denen das Angebot unterliegt, und das Verfahren für die Ausübung eines etwaigen Vorkaufsrechts. Ist der Betrag nicht festgelegt, Angabe des maximalen Betrags der anzubietenden Wertpapiere (sofern verfügbar) und Beschreibung der Vereinbarungen und des Zeitraums für die Ankündigung des endgültigen Angebotsbetrags an das Publikum.

Informationen darüber, wo Anleger die Aktien zeichnen oder ihr Vorkaufsrecht ausüben können, und über die Dauer der Angebotsfrist, einschließlich aller möglichen Änderungen, sowie eine Beschreibung des Antragsverfahrens samt Ausgabedatum neuer Aktien.

Soweit dem Emittenten bekannt, sind Informationen darüber bereitzustellen, ob Großaktionäre oder Mitglieder der Geschäftsführungs-, Aufsichts- oder Verwaltungsorgane des Emittenten beabsichtigen, das Angebot zu zeichnen, oder ob eine Person eine Zeichnung von mehr als 5 % des Angebots beabsichtigt.

Alle festen Zusagen zur Zeichnung von mehr als 5 % des Angebots und alle wesentlichen Merkmale der Übernahme- und Platzierungsvereinbarungen sind vorzulegen, einschließlich Name und Anschrift der Unternehmen, die sich bereit erklären, die Emission auf der Grundlage einer festen Zusage zu zeichnen oder „zu den bestmöglichen Bedingungen“ zu platzieren, und der Quoten.

Gegebenenfalls Angabe desjenigen KMU-Wachstumsmarkts oder MTF, an dem die Wertpapiere zum Handel zugelassen werden sollen, und, falls bekannt, der ersten Termine, zu denen die Wertpapiere zum Handel zugelassen werden.

Gegebenenfalls Angaben zu den Unternehmen, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und über An- und Verkaufskurse Liquidität zur Verfügung stellen, sowie Beschreibung der Hauptbedingungen ihrer Zusage.

XII.   Wesentliche Information über die Aktien

Bereitstellung der folgenden wesentlichen Informationen über die öffentlich angebotenen Aktien:

i) 

Beschreibung von Art, Gattung und Emissionsvolumen der öffentlich angebotenen Aktien,

ii) 

die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN),

iii) 

der mit den Aktien verbundenen Rechte, der Verfahren zur Ausübung dieser Rechte sowie etwaiger Beschränkungen dieser Rechte,

iv) 

gegebenenfalls die in Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2024/2810 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Informationen,

v) 

der Preis zu dem die Aktien angeboten werden werden oder, falls der Preis unbekannt ist, der Höchstpreis oder eine Beschreibung der Methode zur Preisfestsetzung gemäß Artikel 17 der vorliegenden Verordnung und des Verfahrens für seine Offenlegung,

vi) 

Warnhinweis, dass sich die Steuergesetzgebung des Mitgliedstaats des Anlegers und des Gründungsstaats des Emittenten auf die Erträge aus den Aktien auswirken könnten, und

vii) 

gegebenenfalls Informationen über die zugrunde liegenden Wertpapiere und gegebenenfalls den Emittenten der zugrunde liegenden Wertpapiere.

XIII.   Gründe für das Angebot und Verwendung der Erlöse

Informationen über die Gründe für das Angebot und gegebenenfalls den geschätzten Nettoerlös, aufgegliedert nach den wichtigsten Verwendungszwecken und dargestellt nach Priorität dieser Verwendungszwecke.

Weiß der Emittent, dass die voraussichtlichen Erlöse nicht ausreichen werden, um alle vorgeschlagenen Verwendungszwecke zu finanzieren, so hat er den Betrag und die Quellen anderer Mittel anzugeben. Ferner müssen Angaben zur Verwendung der Erlöse gemacht werden, insbesondere, wenn sie außerhalb der normalen Geschäftstätigkeit zum Erwerb von Aktiva verwendet, zur Finanzierung des angekündigten Erwerbs anderer Unternehmen oder zur Begleichung, Reduzierung oder vollständigen Tilgung der Schulden eingesetzt werden.

Erläuterung, wie die Erlöse aus dem Angebot der Geschäftsstrategie und den strategischen Zielen entsprechen.

XIV.   Erklärung zum Geschäftskapital

Erklärung des Emittenten, dass das Geschäftskapital seiner Meinung nach die derzeitigen Anforderungen des Emittenten deckt, oder wie der Emittent andernfalls das erforderliche zusätzliche Geschäftskapital zu beschaffen gedenkt.

XV.   Interessenkonflikte

Informationen über alle Interessen im Zusammenhang mit der Emission, einschließlich Interessenkonflikten, und Einzelheiten zu den beteiligten Personen und der Art der Interessen.

XVI.   Verwässerung und Aktienbesitz nach der Emission

Darstellung eines Vergleichs der Beteiligung am Aktienkapital und an den Stimmrechten für bestehende Aktionäre vor und nach der aus dem öffentlichen Angebot resultierenden Kapitalerhöhung unter der Annahme, dass die bestehenden Aktionäre die neuen Aktien nicht zeichnen, und getrennt davon unter der Annahme, dass die bestehenden Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben.

XVII.   Verfügbare Dokumente

Angabe der Website, auf der die Dokumente eingesehen werden können.

Eine Erklärung, dass während der Gültigkeitsdauer des EU-Wachstumsemissionsprospekts die folgenden Dokumente, falls vorhanden, eingesehen werden können:

i) 

die aktuelle Satzung und die aktuellen Statuten des Emittenten,

ii) 

sämtliche Berichte, Schreiben und sonstigen Dokumente, Bewertungen und Erklärungen, die von einem Sachverständigen auf Ersuchen des Emittenten erstellt bzw. abgegeben wurden, sofern Teile davon in den EU-Wachstumsemissionsprospekt eingeflossen sind oder in ihm darauf verwiesen wird.

ANHANG VIII INFORMATIONEN, DIE IN DEN EU-WACHSTUMSPROSPEKT FÜR ANDERE WERTPAPIERE ALS AKTIEN ODER AKTIEN GLEICHZUSTELLENDE ÜBERTRAGBARE WERTPAPIERE VON UNTERNEHMEN AUFZUNEH SIND




ANHANG VIII

INFORMATIONEN, DIE IN DEN EU-WACHSTUMSPROSPEKT FÜR ANDERE WERTPAPIERE ALS AKTIEN ODER AKTIEN GLEICHZUSTELLENDE ÜBERTRAGBARE WERTPAPIERE VON UNTERNEHMEN AUFZUNEH SIND

I.   Zusammenfassung

Der EU-Wachstumsemissionsprospekt enthält eine Zusammenfassung gemäß Artikel 7 Absatz 12a.

II.   Informationen über den Emittenten

Informationen über das Unternehmen, das die Wertpapiere emittiert, einschließlich des Ortes, an dem der Emittent registriert ist, seiner Registrierungsnummer und seiner Rechtsträgerkennung (LEI), seiner gesetzlichen und kommerziellen Bezeichnung, Rechtsordnung, unter der es tätig ist, des Landes seiner Gründung; der Anschrift und Telefonnummer seines eingetragenen Sitzes (oder Hauptort der Geschäftstätigkeit, falls nicht mit dem eingetragenen Sitz identisch) und gegebenenfalls seiner Website, mit einer Erklärung, dass die Angaben auf der Website nicht Teil des EU-Wachstumsemissionsprospekts sind, sofern diese Angaben nicht mittels Verweis in den EU-Wachstumsemissionsprospekts aufgenommen wurden.

Jüngste Ereignisse, die für den Emittenten eine besondere Bedeutung haben und die in hohem Maße für eine Bewertung der Solvenz des Emittenten relevant sind.

Gegebenenfalls Ratings, die für den Emittenten in dessen Auftrag oder in Zusammenarbeit mit ihm beim Ratingverfahren erstellt wurden.

III.   Verantwortlichkeitserklärung und Erklärung zur zuständigen Behörde

A.   Verantwortlichkeitserklärung

Informationen über die Personen, die für die Erstellung des EU-Wachstumsemissionsprospekts verantwortlich sind, und Erklärung dieser Personen, dass die im EU-Wachstumsemissionsprospekt enthaltenen Informationen ihres Wissens nach den Tatsachen entsprechen und dass der EU-Wachstumsemissionsprospekt keine Auslassungen aufweist, die die Aussage des Prospekts verändern könnten.

Gegebenenfalls enthält die Erklärung Informationen, die von Dritten stammen, einschließlich der Quelle(n) dieser Informationen, sowie Erklärungen oder Berichte, die einer Person als Sachverständiger zugeschrieben werden, und die folgenden Informationen über diese Person:

i) 

Namen,

ii) 

Geschäftsadresse,

iii) 

Qualifikationen und

iv) 

(falls vorhanden) das wesentliche Interesse am Emittenten.

B.   Erklärung zur zuständigen Behörde

In der Erklärung ist anzugeben, welche zuständige Behörde den EU-Wachstumsemissionsprospekt gebilligt hat, und darauf hinzuweisen, dass diese Billigung weder eine Befürwortung des Emittenten noch eine Bestätigung der Qualität der Wertpapiere, auf die sich der EU-Wachstumsemissionsprospekt bezieht, darstellt, dass die zuständige Behörde den EU-Wachstumsemissionsprospekt nur als die in dieser Verordnung festgelegten Vorgaben der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz erfüllend gebilligt hat, und dass der EU-Wachstumsemissionsprospekt nach Artikel 15a erstellt wurde.

IV.   Risikofaktoren

Beschreibung der wesentlichen Risiken, in einer begrenzten Anzahl an Kategorien, die spezifisch dem Emittenten eigen sind, und Beschreibung der wesentlichen Risiken, in einer begrenzten Anzahl an Kategorien, die spezifisch den öffentlich angebotenen in einer Rubrik mit der Überschrift „Risikofaktoren“.

Die Risiken werden durch den Inhalt des EU-Wachstumsemissionsprospekts bestätigt.

V.   Wachstumsstrategie und Überblick über die Geschäftstätigkeit

Kurze Beschreibung der Geschäftsstrategie des Emittenten, einschließlich des Wachstumspotenzials.

Beschreibung der Haupttätigkeiten des Emittenten, einschließlich

i) 

der wichtigsten Arten der vertriebenen Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen,

ii) 

der Angabe etwaiger wichtiger neuer Produkte, Dienstleistungen oder Tätigkeiten,

iii) 

der wichtigsten Märkte, auf denen der Emittent tätig ist.

VI.   Organisationsstruktur

Ist der Emittent Teil einer Gruppe und sofern noch nicht an anderer Stelle im EU-Wachstumsemissionsprospekt bereits vorgelegt und für ein Verständnis der Geschäftstätigkeit des Emittenten insgesamt nötig, ein Diagramm der Organisationsstruktur.

VII.   Unternehmensführung

Kurze Beschreibung der Arbeitsweise des Aufsichts- bzw. Verwaltungsrats und der Unternehmensführung.

Angabe des Namens und der Geschäftsanschrift folgender Personen sowie Angabe ihrer Stellung beim Emittenten und der wichtigsten Tätigkeiten, die sie neben der Tätigkeit beim Emittenten ausüben, sofern diese für den Emittenten von Bedeutung sind:

i) 

Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorgans,

ii) 

persönlich haftende Gesellschafter bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien.

VIII.   Finanzinformationen

Die Abschlüsse (Jahres- und Halbjahresabschlüsse), die über einen Zeitraum von 12 Monaten vor Billigung des EU-Wachstumsemissionsprospekts veröffentlicht wurden. Wurde sowohl ein Jahres- als auch ein Halbjahresabschluss veröffentlicht, ist nur der Jahresabschluss erforderlich, falls dieser jüngeren Datums als der Halbjahresabschluss ist.

Der Jahresabschluss muss unabhängig geprüft worden sein. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers muss in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2006/43/EG und mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erstellt werden.

Sind die Richtlinie 2006/43/EG und die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 nicht anwendbar, so muss der Jahresabschluss dahingehend geprüft werden, ob er in Übereinstimmung mit den in dem jeweiligen Mitgliedstaat anwendbaren Prüfungsstandards oder gleichwertigen Grundsätzen für die Zwecke des EU-Wachstumsemissionsprospekts ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, oder es muss entsprechend Bericht erstattet werden. Anderenfalls müssen folgende Informationen in den EU-Wachstumsemissionsprospekt aufgenommen werden:

i) 

eine eindeutige Erklärung dahingehend, welche Prüfungsstandards zugrunde gelegt wurden,

ii) 

eine Erläuterung für die Fälle, in denen von den Internationalen Prüfungsstandards in erheblichem Maße abgewichen wurde.

Sofern Bestätigungsvermerke über den Jahresabschluss von den Abschlussprüfern abgelehnt wurden, beziehungsweise sofern sie Vorbehalte, Meinungsänderungen, Hinweise oder eine Hervorhebung eines Sachverhalts enthalten, ist der Grund dafür anzugeben und sind/ist diese Vorbehalte, Änderungen, Hinweise oder Hervorhebung eines Sachverhalts in vollem Umfang wiederzugeben.

Eine Beschreibung jeder wesentlichen Veränderung in der Finanzlage der Gruppe, die seit dem Ende des Stichtags eingetreten ist, für die entweder geprüfte Abschlüsse oder unterjährig vorzulegende Finanzinformationen veröffentlicht wurden, muss ebenfalls enthalten sein oder es muss eine angemessene negative Erklärung beigefügt werden.

IX.   Angaben zum Wertpapierangebot oder zur Zulassung zum Handel

Informationen über den Angebotspreis, die Anzahl angebotener Wertpapiere, den Betrag der Emission bzw. des Angebots und die Bedingungen, denen das Angebot unterliegt. Ist der Betrag nicht festgelegt, Angabe des maximalen Betrags der anzubietenden Wertpapiere (sofern verfügbar) und Beschreibung der Vereinbarungen und des Zeitraums für die Ankündigung des endgültigen Angebotsbetrags an das Publikum.

Informationen darüber, wo Anleger die Wertpapiere zeichnen können, und über die Dauer der Angebotsfrist, einschließlich aller möglichen Änderungen, sowie eine Beschreibung des Antragsverfahrens samt Ausgabedatum neuer Wertpapiere.

Name und Anschrift der Unternehmen, die sich bereit erklären, die Emission auf der Grundlage einer festen Zusage zu zeichnen, und Name und Anschrift der Unternehmen, die sich bereit erklären, die Emission ohne feste Zusage oder „zu den bestmöglichen Bedingungen“ zu platzieren. Angabe der wesentlichen Merkmale der Vereinbarungen, einschließlich der Quoten. Wird die Emission nicht zur Gänze übernommen, ist eine Erklärung zum verbleibenden Teil einzufügen. Angabe des Gesamtbetrags der Übernahmeprovision und der Platzierungsprovision.

Gegebenenfalls Angabe desjenigen KMU-Wachstumsmarkts oder MTF, an dem die Wertpapiere zum Handel zugelassen werden sollen, und, falls bekannt, der ersten Termine, zu denen die Wertpapiere zum Handel zugelassen werden.

Gegebenenfalls Angaben zu den Unternehmen, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und über An- und Verkaufskurse Liquidität zur Verfügung stellen, sowie Beschreibung der Hauptbedingungen ihrer Zusage.

X.   Wesentliche Information über die Wertpapiere

Der Zweck dieses Abschnitts besteht darin, vorzusehen, dass die wesentlichen Informationen über die Wertpapiere Folgendes umfassen:

i) 

die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN),

ii) 

die mit den Wertpapieren verbundenen Rechte, der Verfahren zur Ausübung dieser Rechte sowie etwaige Beschränkungen dieser Rechte,

iii) 

der Preis zu dem die Wertpapiere angeboten werden werden oder, falls der Preis nicht bekannt ist, der Höchstpreis oder eine Beschreibung der Methode zur Preisfestsetzung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2017/1129 und des Verfahrens für seine Offenlegung,

iv) 

Informationen in Bezug auf Zinsaufwendungen oder eine Beschreibung des Basiswerts, einschließlich der bei der Verbindung von Basiswert und Zinssatz angewandten Methode, und Angabe, wo Informationen über die vergangene und künftige Wertentwicklung des Basiswerts und seine Volatilität eingeholt werden können,

v) 

Beschreibung von Art, Gattung und Emissionsvolumen der öffentlich angebotenen Aktien,

vi) 

Warnhinweis, dass sich die Steuergesetzgebung des Mitgliedstaats des Anlegers und des Gründungsstaats des Emittenten auf die Erträge aus den Aktien auswirken könnten, und

vii) 

gegebenenfalls Informationen über die zugrunde liegenden Wertpapiere und gegebenenfalls den Emittenten der zugrunde liegenden Wertpapiere.

XI.   Gründe für das Angebot, Verwendung der Erlöse und gegebenenfalls ESG-bezogene Informationen

Informationen über die Gründe für das Angebot und gegebenenfalls den geschätzten Nettoerlös, aufgegliedert nach den wichtigsten Verwendungszwecken und dargestellt nach Priorität dieser Verwendungszwecke.

Weiß der Emittent, dass die voraussichtlichen Erlöse nicht ausreichen werden, um alle vorgeschlagenen Verwendungszwecke zu finanzieren, so hat er den Betrag und die Quellen anderer Mittel anzugeben. Ferner müssen Angaben zur Verwendung der Erlöse gemacht werden, insbesondere, wenn sie außerhalb der normalen Geschäftstätigkeit zum Erwerb von Aktiva verwendet, zur Finanzierung des angekündigten Erwerbs anderer Unternehmen oder zur Begleichung, Reduzierung oder vollständigen Tilgung der Schulden eingesetzt werden.

Gegebenenfalls ESG-bezogene Informationen gemäß dem Schema, das in dem in Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 1 genannten delegierten Rechtsakt näher ausgeführt wird, unter Berücksichtigung der Bedingungen nach Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe g.

XII.   Interessenkonflikte

Informationen über alle Interessen im Zusammenhang mit der Emission, einschließlich Interessenkonflikten, und Einzelheiten zu den beteiligten Personen und der Art der Interessen.

XIII.   Verfügbare Dokumente

Eine Erklärung, dass während der Gültigkeitsdauer des EU-Wachstumsemissionsprospekts die folgenden Dokumente, falls vorhanden, eingesehen werden können:

i) 

die aktuelle Satzung und die aktuellen Statuten des Emittenten,

ii) 

sämtliche Berichte, Schreiben und sonstigen Dokumente, Bewertungen und Erklärungen, die von einem Sachverständigen auf Ersuchen des Emittenten erstellt bzw. abgegeben wurden, sofern Teile davon in den EU-Wachstumsemissionsprospekt eingeflossen sind oder in ihm darauf verwiesen wird.

Angabe der Website, auf der die Dokumente eingesehen werden können.

ANHANG IX INFORMATIONEN, DIE IN DAS DOKUMENT NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 4 UNTERABSATZ 1 BUCHSTABEN da UND db UND NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 5 UNTERABSATZ 1 BUCHSTABE ba AUFZUNEHMEN SIND




ANHANG IX

INFORMATIONEN, DIE IN DAS DOKUMENT NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 4 UNTERABSATZ 1 BUCHSTABEN da UND db UND NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 5 UNTERABSATZ 1 BUCHSTABE ba AUFZUNEHMEN SIND

I. Name des Emittenten (einschließlich seiner Rechtsträgerkennung (LEI)), Land der Gründung, Link zur Website des Emittenten.

II. Erklärung der für das Dokument verantwortlichen Personen, dass die in dem Dokument enthaltenen Informationen ihres Wissens nach den Tatsachen entsprechen und dass das Dokument keine Auslassungen aufweist, die die Aussage des Dokuments verändern könnten.

III. Name der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats gemäß Artikel 20. Erklärung, dass das Dokument keinen Prospekt im Sinne der vorliegenden Verordnung darstellt und dass das Dokument nicht der Prüfung und Billigung durch die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats unterzogen wurde.

IV. Erklärung über die kontinuierliche Einhaltung der Melde- und Offenlegungspflichten während des gesamten Zeitraums der Zulassung zum Handel, einschließlich nach Maßgabe der Richtlinie 2004/109/EG, gegebenenfalls der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gegebenenfalls der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565.

V. Angabe des Ortes, an dem die vom Emittenten im Rahmen der laufenden Offenlegungspflichten vorgeschriebenen veröffentlichten Informationen verfügbar sind, und gegebenenfalls des Ortes, an dem der letzte Prospekt erhältlich ist.

VI. Im Falle eines öffentlichen Angebots von Wertpapieren eine Erklärung, dass der Emittent zum Zeitpunkt des Angebots die Offenlegung von Insiderinformationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 nicht aufschiebt.

VII. Gründe für die Emission und Verwendung der Erlöse.

VIII. Die spezifischen Risikofaktoren des Emittenten.

IX. Die Merkmale der Wertpapiere (einschließlich ihrer ISIN).

X. Bei Aktien die Verwässerung und der Aktienbesitz nach der Emission.

XI. Bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren die Bedingungen des Angebots.

XII. Gegebenenfalls alle geregelten Märkte oder KMU-Wachstumsmärkte, an denen die Wertpapiere, die mit den öffentlich anzubietenden oder zum Handel an einem geregelten Markt zuzulassenden Wertpapieren fungibel sind, bereits zum Handel zugelassen sind.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge