+APP.3.6.A13 Einschränkung der Sichtbarkeit von Domain-Informationen (S)

APP.3.6.A13 Einschränkung der Sichtbarkeit von Domain-Informationen (S)

Der Namensraum eines Informationsverbunds SOLLTE in einen öffentlichen und einen institutionsinternen Bereich aufgeteilt werden. Im öffentlichen Teil SOLLTEN nur solche Domain-Informationen enthalten sein, die von Diensten benötigt werden, die von extern erreichbar sein sollen. IT-Systeme im internen Netz SOLLTEN selbst dann keinen von außen auflösbaren DNS-Namen erhalten, wenn sie eine öffentliche IP-Adresse besitzen.

1. Přehled

Název Standard

1.1 Odkazy

1.2 Identifikované požadavky

1.3 Související regulace

2. Identifikované požadavky

Požadavky
Zdroj Požadavek

3. Související regulace

Regulace
Zdroj Regulace

Propojené úkoly