+APP.3.6.A13 Einschränkung der Sichtbarkeit von Domain-Informationen (S)
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APP.3.6.A13 Einschränkung der Sichtbarkeit von Domain-Informationen (S)
Der Namensraum eines Informationsverbunds SOLLTE in einen öffentlichen und einen institutionsinternen Bereich aufgeteilt werden. Im öffentlichen Teil SOLLTEN nur solche Domain-Informationen enthalten sein, die von Diensten benötigt werden, die von extern erreichbar sein sollen. IT-Systeme im internen Netz SOLLTEN selbst dann keinen von außen auflösbaren DNS-Namen erhalten, wenn sie eine öffentliche IP-Adresse besitzen.
1. Visão geral
1.1 Referências
1.2 Requisitos identificados
1.3 Regulamentos relacionados
2. Requisitos identificados
Requisitos
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Requisito |
3. Regulamentos relacionados
Regulamentos
| Fonte |
Regulamentação |
Pedidos ligados
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