+APP.3.6.A13 Einschränkung der Sichtbarkeit von Domain-Informationen (S)

APP.3.6.A13 Einschränkung der Sichtbarkeit von Domain-Informationen (S)

Der Namensraum eines Informationsverbunds SOLLTE in einen öffentlichen und einen institutionsinternen Bereich aufgeteilt werden. Im öffentlichen Teil SOLLTEN nur solche Domain-Informationen enthalten sein, die von Diensten benötigt werden, die von extern erreichbar sein sollen. IT-Systeme im internen Netz SOLLTEN selbst dann keinen von außen auflösbaren DNS-Namen erhalten, wenn sie eine öffentliche IP-Adresse besitzen.

1. Panoramica

Titolo Standard

1.1 Riferimenti

1.2 Requisiti identificati

1.3 Regolamentazioni correlate

2. Requisiti identificati

Requisiti
Fonte Requisito

3. Regolamentazioni correlate

Regolamentazioni
Fonte Regolamentazione

Ticket collegati

Collegamenti
Tipo di collegamento Ticket
blocks G 0.19 Offenlegung schützenswerter Informationen