+APP.3.6.A13 Einschränkung der Sichtbarkeit von Domain-Informationen (S)
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APP.3.6.A13 Einschränkung der Sichtbarkeit von Domain-Informationen (S)
Der Namensraum eines Informationsverbunds SOLLTE in einen öffentlichen und einen institutionsinternen Bereich aufgeteilt werden. Im öffentlichen Teil SOLLTEN nur solche Domain-Informationen enthalten sein, die von Diensten benötigt werden, die von extern erreichbar sein sollen. IT-Systeme im internen Netz SOLLTEN selbst dann keinen von außen auflösbaren DNS-Namen erhalten, wenn sie eine öffentliche IP-Adresse besitzen.
1. Panoramica
1.1 Riferimenti
1.2 Requisiti identificati
1.3 Regolamentazioni correlate
2. Requisiti identificati
Requisiti
| Fonte |
Requisito |
3. Regolamentazioni correlate
Regolamentazioni
| Fonte |
Regolamentazione |
Ticket collegati
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