+APP.3.6.A13 Einschränkung der Sichtbarkeit von Domain-Informationen (S)

APP.3.6.A13 Einschränkung der Sichtbarkeit von Domain-Informationen (S)

Der Namensraum eines Informationsverbunds SOLLTE in einen öffentlichen und einen institutionsinternen Bereich aufgeteilt werden. Im öffentlichen Teil SOLLTEN nur solche Domain-Informationen enthalten sein, die von Diensten benötigt werden, die von extern erreichbar sein sollen. IT-Systeme im internen Netz SOLLTEN selbst dann keinen von außen auflösbaren DNS-Namen erhalten, wenn sie eine öffentliche IP-Adresse besitzen.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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