+CON.3.A9 Voraussetzungen für die Online-Datensicherung (S) [IT-Betrieb]
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CON.3.A9 Voraussetzungen für die Online-Datensicherung (S) [IT-Betrieb]
Wenn für die Datensicherung ein Online-Speicher genutzt werden soll, SOLLTEN mindestens folgende Punkte vertraglich geregelt werden: - Gestaltung des Vertrages,
- Ort der Datenspeicherung,
- Vereinbarungen zur Dienstgüte (SLA), insbesondere in Hinsicht auf die Verfügbarkeit,
- geeignete Authentisierungsmethoden für den Zugriff,
- Verschlüsselung der Daten auf dem Online-Speicher sowie
- Verschlüsselung auf dem Transportweg.
Zudem SOLLTEN Sicherungssystem und Netzanbindung so beschaffen sein, dass die zulässigen Sicherungs- bzw. Wiederherstellungszeiten nicht überschritten werden.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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