+CON.3.A9 Voraussetzungen für die Online-Datensicherung (S) [IT-Betrieb]

CON.3.A9 Voraussetzungen für die Online-Datensicherung (S) [IT-Betrieb]

Wenn für die Datensicherung ein Online-Speicher genutzt werden soll, SOLLTEN mindestens folgende Punkte vertraglich geregelt werden:

  • Gestaltung des Vertrages,
  • Ort der Datenspeicherung,
  • Vereinbarungen zur Dienstgüte (SLA), insbesondere in Hinsicht auf die Verfügbarkeit,
  • geeignete Authentisierungsmethoden für den Zugriff,
  • Verschlüsselung der Daten auf dem Online-Speicher sowie
  • Verschlüsselung auf dem Transportweg.

Zudem SOLLTEN Sicherungssystem und Netzanbindung so beschaffen sein, dass die zulässigen Sicherungs- bzw. Wiederherstellungszeiten nicht überschritten werden.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager