+CON.3.A9 Voraussetzungen für die Online-Datensicherung (S) [IT-Betrieb]

CON.3.A9 Voraussetzungen für die Online-Datensicherung (S) [IT-Betrieb]

Wenn für die Datensicherung ein Online-Speicher genutzt werden soll, SOLLTEN mindestens folgende Punkte vertraglich geregelt werden:

  • Gestaltung des Vertrages,
  • Ort der Datenspeicherung,
  • Vereinbarungen zur Dienstgüte (SLA), insbesondere in Hinsicht auf die Verfügbarkeit,
  • geeignete Authentisierungsmethoden für den Zugriff,
  • Verschlüsselung der Daten auf dem Online-Speicher sowie
  • Verschlüsselung auf dem Transportweg.

Zudem SOLLTEN Sicherungssystem und Netzanbindung so beschaffen sein, dass die zulässigen Sicherungs- bzw. Wiederherstellungszeiten nicht überschritten werden.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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