+CON.3.A9 Voraussetzungen für die Online-Datensicherung (S) [IT-Betrieb]
|
CON.3.A9 Voraussetzungen für die Online-Datensicherung (S) [IT-Betrieb]
Wenn für die Datensicherung ein Online-Speicher genutzt werden soll, SOLLTEN mindestens folgende Punkte vertraglich geregelt werden: - Gestaltung des Vertrages,
- Ort der Datenspeicherung,
- Vereinbarungen zur Dienstgüte (SLA), insbesondere in Hinsicht auf die Verfügbarkeit,
- geeignete Authentisierungsmethoden für den Zugriff,
- Verschlüsselung der Daten auf dem Online-Speicher sowie
- Verschlüsselung auf dem Transportweg.
Zudem SOLLTEN Sicherungssystem und Netzanbindung so beschaffen sein, dass die zulässigen Sicherungs- bzw. Wiederherstellungszeiten nicht überschritten werden.
1. Översikt
1.1 Referenser
1.2 Identifierade krav
1.3 Relaterade regleringar
2. Identifierade krav
3. Relaterade regleringar
Regleringar
| Källa |
Reglering |
Länkade ärenden
|