+CON.3.A9 Voraussetzungen für die Online-Datensicherung (S) [IT-Betrieb]

CON.3.A9 Voraussetzungen für die Online-Datensicherung (S) [IT-Betrieb]

Wenn für die Datensicherung ein Online-Speicher genutzt werden soll, SOLLTEN mindestens folgende Punkte vertraglich geregelt werden:

  • Gestaltung des Vertrages,
  • Ort der Datenspeicherung,
  • Vereinbarungen zur Dienstgüte (SLA), insbesondere in Hinsicht auf die Verfügbarkeit,
  • geeignete Authentisierungsmethoden für den Zugriff,
  • Verschlüsselung der Daten auf dem Online-Speicher sowie
  • Verschlüsselung auf dem Transportweg.

Zudem SOLLTEN Sicherungssystem und Netzanbindung so beschaffen sein, dass die zulässigen Sicherungs- bzw. Wiederherstellungszeiten nicht überschritten werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung