+INF.14.A6 Separierung von Netzen der GA (B) [Planende, IT-Betrieb]

INF.14.A6 Separierung von Netzen der GA (B) [Planende, IT-Betrieb]

GA-Netze MÜSSEN von Büro-Netzen und sonstigen Netzen der Institution mindestens logisch getrennt werden. Jegliche Kommunikation zwischen GA-Systemen und sonstigen IT-Systemen MUSS kontrolliert und reglementiert werden. Hierfür MÜSSEN an allen Übergängen einer solchen Segmentierung entsprechende Komponenten mit Sicherheitsfunktionen, mindestens mit Firewall-Funktion, vorgesehen werden.

Wird die GA für einen Gebäudekomplex oder eine Liegenschaft zentral eingerichtet, so MUSS die gebäudeübergreifende GA-Kommunikation über LAN-, WLAN-, WAN-, Funknetz- oder Internet-Verbindungen auch auf Ebene des Netzes separiert werden.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager