+INF.14.A6 Separierung von Netzen der GA (B) [Planende, IT-Betrieb]
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INF.14.A6 Separierung von Netzen der GA (B) [Planende, IT-Betrieb]
GA-Netze MÜSSEN von Büro-Netzen und sonstigen Netzen der Institution mindestens logisch getrennt werden. Jegliche Kommunikation zwischen GA-Systemen und sonstigen IT-Systemen MUSS kontrolliert und reglementiert werden. Hierfür MÜSSEN an allen Übergängen einer solchen Segmentierung entsprechende Komponenten mit Sicherheitsfunktionen, mindestens mit Firewall-Funktion, vorgesehen werden. Wird die GA für einen Gebäudekomplex oder eine Liegenschaft zentral eingerichtet, so MUSS die gebäudeübergreifende GA-Kommunikation über LAN-, WLAN-, WAN-, Funknetz- oder Internet-Verbindungen auch auf Ebene des Netzes separiert werden.
1. Forbhreathnú
1.1 Tagairtí
1.2 Ceanglais aitheanta
1.3 Rialacháin ghaolmhara
2. Ceanglais aitheanta
Ceanglais
| Foinse |
Ceanglas |
3. Rialacháin ghaolmhara
Rialacháin
| Foinse |
Rialáil |
Saincheisteanna nasctha
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