+INF.14.A6 Separierung von Netzen der GA (B) [Planende, IT-Betrieb]
|
INF.14.A6 Separierung von Netzen der GA (B) [Planende, IT-Betrieb]
GA-Netze MÜSSEN von Büro-Netzen und sonstigen Netzen der Institution mindestens logisch getrennt werden. Jegliche Kommunikation zwischen GA-Systemen und sonstigen IT-Systemen MUSS kontrolliert und reglementiert werden. Hierfür MÜSSEN an allen Übergängen einer solchen Segmentierung entsprechende Komponenten mit Sicherheitsfunktionen, mindestens mit Firewall-Funktion, vorgesehen werden. Wird die GA für einen Gebäudekomplex oder eine Liegenschaft zentral eingerichtet, so MUSS die gebäudeübergreifende GA-Kommunikation über LAN-, WLAN-, WAN-, Funknetz- oder Internet-Verbindungen auch auf Ebene des Netzes separiert werden.
1. Panoramica
1.1 Riferimenti
1.2 Requisiti identificati
1.3 Regolamentazioni correlate
2. Requisiti identificati
Requisiti
| Fonte |
Requisito |
3. Regolamentazioni correlate
Regolamentazioni
| Fonte |
Regolamentazione |
Ticket collegati
|