+INF.14.A6 Separierung von Netzen der GA (B) [Planende, IT-Betrieb]

INF.14.A6 Separierung von Netzen der GA (B) [Planende, IT-Betrieb]

GA-Netze MÜSSEN von Büro-Netzen und sonstigen Netzen der Institution mindestens logisch getrennt werden. Jegliche Kommunikation zwischen GA-Systemen und sonstigen IT-Systemen MUSS kontrolliert und reglementiert werden. Hierfür MÜSSEN an allen Übergängen einer solchen Segmentierung entsprechende Komponenten mit Sicherheitsfunktionen, mindestens mit Firewall-Funktion, vorgesehen werden.

Wird die GA für einen Gebäudekomplex oder eine Liegenschaft zentral eingerichtet, so MUSS die gebäudeübergreifende GA-Kommunikation über LAN-, WLAN-, WAN-, Funknetz- oder Internet-Verbindungen auch auf Ebene des Netzes separiert werden.

1. Επισκόπηση

Τίτλος Πρότυπο

1.1 Παραπομπές

1.2 Εντοπισμένες απαιτήσεις

1.3 Σχετικοί κανονισμοί

2. Εντοπισμένες απαιτήσεις

Απαιτήσεις
Πηγή Απαίτηση

3. Σχετικοί κανονισμοί

Κανονισμοί
Πηγή Κανονισμός

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