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AT 4.4.2 Tz 5Die Compliance-Mitarbeiter müssen uneingeschränkten Zugriff auf alle nötigen Informationen haben. Weisungen der Geschäftsleitung und wesentliche Änderungen müssen ihnen rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Compliance-Funktion und die Risikocontrolling-Funktion arbeiten zusammen und tauschen Informationen aus. 1. Oversigt
1.1 Referencer1.2 Identificerede krav1.3 Relaterede standarder2. Identificerede krav
3. Relaterede standarder
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