+AT 4.4.2 Tz 5
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AT 4.4.2 Tz 5
Die Compliance-Mitarbeiter müssen uneingeschränkten Zugriff auf alle nötigen Informationen haben. Weisungen der Geschäftsleitung und wesentliche Änderungen müssen ihnen rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Compliance-Funktion und die Risikocontrolling-Funktion arbeiten zusammen und tauschen Informationen aus.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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