+AT 4.4.2 Tz 5
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AT 4.4.2 Tz 5
Die Compliance-Mitarbeiter müssen uneingeschränkten Zugriff auf alle nötigen Informationen haben. Weisungen der Geschäftsleitung und wesentliche Änderungen müssen ihnen rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Compliance-Funktion und die Risikocontrolling-Funktion arbeiten zusammen und tauschen Informationen aus.
1. Vue d’ensemble
| Intitulé |
Réglementation |
,
1.1 Références
1.2 Exigences identifiées
1.3 Normes associées
2. Exigences identifiées
Exigences
| Source |
Exigence |
3. Normes associées
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