|
+AT 4.4.2 Tz 5 |
AT 4.4.2 Tz 5Die Compliance-Mitarbeiter müssen uneingeschränkten Zugriff auf alle nötigen Informationen haben. Weisungen der Geschäftsleitung und wesentliche Änderungen müssen ihnen rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Compliance-Funktion und die Risikocontrolling-Funktion arbeiten zusammen und tauschen Informationen aus. 1. Översikt
1.1 Referenser1.2 Identifierade krav1.3 Relaterade standarder2. Identifierade krav
3. Relaterade standarder
|