+Artikel 1 Gegenstand
---+Artikel 1 a)
---+Artikel 1 b)
---+Artikel 1 c)

Artikel 1 Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird Folgendes geregelt:

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 1 a)

die Maßnahmen, die Verpflichtete anzuwenden haben, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern;

Artikel 1 b)

die Anforderungen für die Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums bei juristischen Personen, Express Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen;

Artikel 1 c)

die Maßnahmen zur Eindämmung des Missbrauchs anonymer Instrumente.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung