+Sub-Section 2 Calculation of risk-weighted exposure amounts for credit risk
---+Artikel 153 Risikogewichtete Positionsbeträge für Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und Zentralbanken, Risikopositionen gegenüber regionalen und lokalen Gebietskörperschaften oder Behörden und öffentlichen Stellen, Risikopositionen gegenüber Instituten und Risikopositionen gegenüber Unternehmen
------+Article 153 1.
------+Article 153 2.
------+Article 153 4.
------+Article 153 5.
------+Article 153 6.
------+Article 153 7.
------+Article 153 8.
------+Article 153 9.
---+Artikel 154 Risikogewichtete Positionsbeträge von Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
------+Article 154 1.
------+Article 154 3.
------+Article 154 4.
------+Article 154 5.
------+Article 154 6.
------+Article 154 7.
---+Artikel 156 Risikogewichtete Positionsbeträge von sonstigen Aktiva ohne Kreditverpflichtungen

Sub-Section 2 Calculation of risk-weighted exposure amounts for credit risk

Sub-Section 2 Calculation of risk-weighted exposure amounts for credit risk

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 153 Risikogewichtete Positionsbeträge für Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und Zentralbanken, Risikopositionen gegenüber regionalen und lokalen Gebietskörperschaften oder Behörden und öffentlichen Stellen, Risikopositionen gegenüber Instituten und Risikopositionen gegenüber Unternehmen -
Artikel 154 Risikogewichtete Positionsbeträge von Risikopositionen aus dem Mengengeschäft -
Artikel 156 Risikogewichtete Positionsbeträge von sonstigen Aktiva ohne Kreditverpflichtungen

Artikel 156

Risikogewichtete Positionsbeträge von sonstigen Aktiva ohne Kreditverpflichtungen

Die risikogewichteten Positionsbeträge sonstiger Aktiva ohne Kreditverpflichtungen werden nach der folgenden Formel berechnet

risikogewichteter Positionsbetrag = 100 % × Risikopositionswert;

davon ausgenommen sind

a) 

der Kassenbestand und gleichwertige Positionen sowie Goldbarren, die in eigenen Tresoren oder in Gemeinschaftsverwaltung gehalten werden, denen ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen wird, soweit sie durch Goldverbindlichkeiten gedeckt sind,

b) 

Risikopositionen, bei denen es sich um den Restwert von Leasingobjekten handelt; in diesem Fall werden die risikogewichteten Positionsbeträge wie folgt berechnet:

image

wobei t entweder 1 ist oder der nächstliegenden Anzahl voller Jahre der verbleibenden Leasingdauer entspricht, je nachdem welcher Wert höher ist.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung