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+Artikel 156 Risikogewichtete Positionsbeträge von sonstigen Aktiva ohne Kreditverpflichtungen |
Artikel 156 Risikogewichtete Positionsbeträge von sonstigen Aktiva ohne KreditverpflichtungenArtikel 156 Risikogewichtete Positionsbeträge von sonstigen Aktiva ohne Kreditverpflichtungen Die risikogewichteten Positionsbeträge sonstiger Aktiva ohne Kreditverpflichtungen werden nach der folgenden Formel berechnet risikogewichteter Positionsbetrag = 100 % × Risikopositionswert; davon ausgenommen sind
a)
der Kassenbestand und gleichwertige Positionen sowie Goldbarren, die in eigenen Tresoren oder in Gemeinschaftsverwaltung gehalten werden, denen ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen wird, soweit sie durch Goldverbindlichkeiten gedeckt sind,
b)
Risikopositionen, bei denen es sich um den Restwert von Leasingobjekten handelt; in diesem Fall werden die risikogewichteten Positionsbeträge wie folgt berechnet:
wobei t entweder 1 ist oder der nächstliegenden Anzahl voller Jahre der verbleibenden Leasingdauer entspricht, je nachdem welcher Wert höher ist. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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